Weltkriegsbombe in Zollstock gefunden
Ein-Zentner-Bombe muss gesprengt werden

- Der Evakuierungsbereich
- Foto: Stadt Köln
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Köln - Bei Bauarbeiten wurde in Zollstock (Raderthalgürtel/ Leichweg) ein
Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Es handelt sich
hierbei um eine amerikanische Ein-Zentner-Bombe mit Aufschlagzündern.
Der Bombenblindgänger ist durch den Kampmittelbeseitigungsdienst
(KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf begutachtet worden. Da das
Kampfmittel beschädigt ist, wird eine Entschärfung der
Weltkriegsbombe nicht möglich sein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst
plant eine kontrollierte Sprengung des Objektes. Entsprechende
Schutzmaßnahmen sind geplant.
Die Fliegerbombe wird am Mittwoch, 15. Juli 2020, kontrolliert
gesprengt. Dafür muss der Gefahrenbereich abgesperrt und ab 9 Uhr
evakuiert werden. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) und das
Ordnungsamt der Stadt Köln sind vor Ort.
Das Ordnungsamt entscheidet über alle weiteren Maßnahmen zur
Absperrung und Evakuierung. Der Gefahrenbereich wurde vorerst vom KBD
mit einem Radius von 300 Metern festgelegt. Der Ordnungsdienst der
Stadt Köln bittet Anwohnerinnen und Anwohner die Anweisungen der
Einsatzkräfte, die Mittwoch, 15. Juli 2020, auch an ihrer Tür
klingeln werden, zu befolgen. Eine Anlaufstelle für Evakuierte wird
am Südstadion eingerichtet und ausgeschildert. Dort können sich
Anwohnende während der Evakuierung aufhalten. Die Stadt Köln
empfiehlt wegen der Corona-Pandemie, dass bitte nur Personen zur
Anlaufstelle kommen, die keine anderen Örtlichkeiten aufsuchen oder
keinen anderen Tätigkeiten nachgehen können.
Ein Shuttlebus fährt Besucher der Anlaufstelle von der
KVB-Haltestelle „Leichweg“ (direkt vor dem Zollstockbad) zum
Südstadion. In den öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine
Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Aus Gründen des
Infektionsschutzes und der Rückverfolgbarkeit der Personen in der
Anlaufstelle bekommen Anwohnerinnen und Anwohner mit dem
Infoschreiben, alternativ von Ordnungsdienst-Mitarbeitenden oder in
der Anlaufstelle einen so genannten Auskunftsbogen, den sie bitte
ausgefüllt mit zur Anlaufstelle bringen oder vor Ort ausfüllen. Das
Tragen einer Mund- und Nasen-Bedeckung ist während des gesamten
Aufenthaltes Pflicht.
Sollten betroffene Anwohnerinnen und Anwohner Krankheitssymptome haben
oder sich in amtlich verordneter Quarantäne befinden, werden diese
gebeten, die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes im Rahmen der
Klingeldurchgänge am Mittwoch zu informieren und in diesem Fall die
Anlaufstelle nicht eigenständig aufzusuchen.
Bürgerinnen und Bürger können für den Zeitraum der Evakuierung
auch andere Örtlichkeiten aufsuchen oder Tätigkeiten nachgehen.
Diese müssen sich außerhalb des Evakuierungsbereiches befinden
beziehungsweise stattfinden und im Einklang mit der
Coronaschutzverordnung stehen. Besondere Schutzmaßnahmen für die
Wohnungen aufgrund der kontrollierten Sprengung sind nicht notwendig.
Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, Fenster und Haustüren
geschlossen zu halten.
Auskünfte zu Fragen rund um die Evakuierung und Sprengung erhalten
Bürgerinnen und Bürger beim Servicetelefon des Ordnungsdienstes
unter Telefon 0221/221-32000 und beim Bürgertelefon der Stadt Köln
unter der Rufnummer 115. Wenn Anwohnerinnen oder Anwohner
Unterstützung beim Verlassen der Wohnung benötigen
(Pflegebedürftige), können diese dies bereits beim Servicetelefon
anzeigen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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