Inzidenzzahl liegt bei 36,4
Anmeldepflicht von Veranstaltungen

- Ämter und Hausärzte greifen in Corona-Zeiten zu ungewohnten Mitteln.
- Foto: Uncredited/Centers for Disease Control and Prevention/AP/dpa/Archivbild
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Köln - Mit Stand Donnerstag, 1. Oktober 2020, 15 Uhr, gibt es auf dem
Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 5057. (Vortag LZG: 4.984)
bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln
aktuell bei 36,4.
64 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer
Quarantäne, davon 19 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt
wurde eine weitere verstorbene Person, die positiv auf das
Corona-Virus getestet wurde, gemeldet. Dabei handelt es sich um einen
64-jährigen Kölner mit diversen Vorerkrankungen. Bislang sind damit
121 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19
getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 484 Kölnerinnen und Kölner
am Corona-Virus erkrankt.
Aufgrund einer 7-Tages-Inzidenz von über 35 hat sich die Stadt
Köln mit dem Landeszentrum Gesundheit und der Bezirksregierung auf
folgende Maßnahmen verständigt, die ab sofort in Kraft
treten:
- Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter aus
- Bundesweite Teamsport-Veranstaltungen
- Alle Veranstaltungen auf der Grundlage von Hygiene- und
- Die Stadt appelliert an die
- Außerdem empfiehlt die Stadt
herausragenden privaten Anlässen wie zum Beispiel Hochzeiten, Taufen,
Geburtstage, Abschlussfeiern und Jubiläen dürfen nur mit maximal 50
Personen stattfinden.[/*]
müssen ohne Zuschauer stattfinden, wenn am Tag vor der geplanten
Veranstaltung die 7-Tagesinzidenzzahl 35 überschritten
wurde.[/*]
Infektionsschutzkonzepten gemäß § 2b CoronaSchVO sind auf maximal
1.000 Personen zu beschränken.[/*]
Bürgerinnen und Bürger, ein Zusammentreffen von mehr als 25 Personen
im privaten Raum zu vermeiden.[/*]
Köln weiterhin das generelle Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im
öffentlichen Raum und in weiterführenden Schulen.[/*]
Weitere Informationen für private Veranstaltungen sind unter
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/corona-anmeldung-von-veranstaltungen
abrufbar.
Neue Coronaschutz-Verordnung: Anmeldepflicht von
Veranstaltungen
Unabhängig von der Inzidenzzahl gilt seit dem 1. Oktober eine
Anmeldepflicht für private Feiern. Private Feierlichkeiten aus
herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des
eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende
erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher beim Ordnungsamt
angemeldet werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier
verantwortliche Person benannt werden. Für die Veranstaltung muss
eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert
werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das Ordnungsamt kein
Genehmigungsverfahren durchführt, sondern lediglich die Anmeldung
erfolgt.
Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150
Teilnehmende begrenzt sind. Für Feste Anfang Oktober gilt bezüglich
der Anmeldefrist der Vertrauensschutz. Die Veranstalter sind
allerdings aufgefordert, die Veranstaltungen schnellstmöglich
nachzumelden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf
höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind.
Zudem werden in der Verordnung die Vereinbarungen des
Bund-Länder-Beschlusses vom 29. September 2020 bei den
Teilnehmerobergrenzen umgesetzt. Das heißt: Ab einer 7-Tages-Inzidenz
von 35 sind Feiern im öffentlichen Raum nur noch bis 50 Teilnehmern
gestattet. Bei einer Inzidenz von 50 sinkt diese Zahl auf 25.
Ausnahmen von diesen Teilnehmerobergrenzen können im Einzelfall bei
besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten zugelassen werden.
Anmeldungen zu Feiern und Veranstaltungen
Anzeigen einer privaten Feier und diesbezügliche Rückfragen können
gerichtet werden an: E-Mail:
53-Eventanmeldung@Stadt-Koeln.de
Anfragen und Konzepte (§ 2b Coronaschutz-Verordnung) für alle
anderen Veranstaltungen an: E-Mail:
53-Veranstaltungsanmeldung@Stadt-Koeln.de
Weitere Informationen unter:
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/corona-anmeldung-von-veranstaltungen
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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