Klare Regelung für Nutzer und Betreiber
Abstellverbot für E-Scooter in Fußgängerzonen

- In den rot markierten Gebieten dürfen E-Scooter nicht mehr abgestellt werden.
- Foto: Stadt Köln
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Köln - Die Stadt Köln hat jetzt im Gespräch mit den E-Scooter-Verleihern
eine klare Regelung für das Abstellen von E-Scootern getroffen.
Danach wird künftig das Beenden der Ausleihzeit für einen
Elektro-Scooter innerhalb der linksrheinischen Fußgängerzone und am
linksrheinischen Innenstadt-Rheinufer nicht mehr möglich sein.
Über eine Software-Anwendung nimmt der Elektro-Scooter, wenn er an
einem falschen Standort steht, die Beendigung nicht an. Der Benutzer
muss, wenn er seine kostenpflichtige Ausleihe beenden will, das Gerät
an einen anderen, zugelassenen Standort bringen. Bisher galt das
Abstellverbot nur für einen Bereich rund um den Dom. Die Erfahrungen
der letzten Monate haben allerdings deutlich gemacht, dass gerade in
den hochfrequentierten Fußgängerbereichen geparkte E-Scooter schnell
zu Stolperfallen und unnötigen Hindernissen für Fußgänger,
Kinderwagen, und Menschen mit Gepäck werden.
Dazu hat die Stadt Köln auch eine neue Karte veröffentlicht, aus der
die Abstell-Verbotszonen deutlich hervorgehen. Das Fahren in der
Fußgängerzone und auch am Innenstadt-Rheinufer ist ohnehin
untersagt.
Die Stadt Köln hat angekündigt, die Einhaltung dieser getroffenen
Regelung zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung Verwarngelder zu
erheben.


Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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