Wohnraumförderung 2024
100 Millionen Euro für die Stadt Köln

Foto: Symbolfoto: Kirill Gorlov - stock.adobe.com

Das Ziel, in Köln bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, wird durch die Wohnraumförderung 2024 des Landes Nordrhein-Westfalen weiter unterstützt. Der Stadt Köln stehen dafür in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Der geförderte Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen erhält 2024 eine Fördersumme von insgesamt 1,7 Milliarden Euro (Vorjahr: 1,6 Milliarden Euro). Die Finanzierung setzt sich zusammen aus Kreditmitteln der NRW-Bank, Haushaltsmitteln des Landes und Bundesfinanzhilfen. Der größte Teil davon (900 Millionen Euro), fließt in die Neuschaffung von Mietwohnungen und in Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die Stadt Köln erhält 2024 aus diesen Mitteln 100 Millionen Euro (Vorjahr: 95 Millionen Euro). Weiteres Budget kann nach Ausschöpfung der Summe beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden.
Die Bedingungen für die Neuschaffung und die Modernisierung von Wohnraum wurden im Bereich der Darlehensbeträge verbessert. Zudem wird für neugebauten und modernisierten Mietwohnraum die Bewilligungsmiete für die Einkommensgruppe A um 0,75 Euro auf 7,85 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat angehoben. Für die Einkommensgruppe B steigt die Bewilligungsmiete gegenüber dem Vorjahr um einen Euro auf neun Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat und kann nunmehr auch für modernisierten Mietwohnraum vorgesehen werden. Bei der Bewilligungsmiete handelt es sich um die Miete je Quadratmeter, die als Höchstbetrag monatlich verlangt werden kann.
Auch Innovationen sind im Fokus. Um ressourcenschonende, so genannte "zirkuläre Bauweisen" zu fördern und die Verbreitung des digitalen Gebäuderessourcenpasses voranzubringen, soll im Förderjahr 2024 bei insgesamt zehn Vorhaben in NRW die Erstellung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses für den Neubau oder die Bestandsmodernisierung erprobt werden.
Zudem wird die Bürokratie im öffentlich geförderten Wohnungsbau abgebaut. Förderungen für Mietwohnungsneubau, Eigentumsförderung, Wohnheime für Auszubildende oder Studierende sowie Modernisierungsförderung, für die bislang drei unterschiedliche Richtlinien bestanden, werden jetzt in einer Förderrichtlinie zusammengefasst.
Weitere Informationen hier

Wir erleben, auch bedingt durch steigende Baukosten, einen sich drastisch zuspitzenden Mangel an Wohnraum. Ganz besonders dramatisch ist die Verringerung verfügbarer geförderter Wohnungen, weil mehr Wohnungen aus der Mietpreisbindung fallen als neu aufgenommen werden. Deshalb sind die aktuellen Möglichkeiten der Wohnraumförderung ein wichtiges Instrument für den sozialen Wohnungsbau. Die öffentliche Wohnraumförderung ist unabdingbar und muss weiter intensiviert werden, um für Menschen mit dem Bedarf bezahlbaren und verfügbaren Mietwohnraum zu schaffen,
sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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