Wohnbaupläne am Sportpark
Wohnbaupläne am Sportpark

Schrägluftbild des Planbereichs.  | Foto: Stadt Köln/ Repro: Axel König
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von Axel König

Brück. In der Bezirksvertretung (BV) Kalk stand das Bebauungsplanverfahren (B-Plan-Verfahren) zum Areal „Oberer Bruchweg/ Astrid-Lindgren-Allee“ erneut auf der Tagesordnung. Auf dem Gebiet des Sportpark Brück sind etwa 75 Wohnungen in Doppel- und Reihenhäusern sowie in Mehrfamilienhäusern unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells geplant.

Das Vorhaben stand deswegen erneut auf der Tagesordnung, weil es Ende November eine Nachfrage der CDU gab. Diese bezog sich auf die Gewichtung der Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor dem Hintergrund einer von 140 Personen unterzeichneten Unterschriftenliste mit fünf Forderungen. Die CDU bat um Darlegung, wie sich die Eingaben verteilen und gewichten. Es heißt, dass die Bürgerinitiative von einer Gewichtung ihrer Forderungen entsprechend der erfolgten Nennung ausgeht.

Laut Verwaltung sei zu einem Thema nicht die Anzahl von Anregungen und Bedenken ausschlaggebend. Die Abwägung erfolge qualitativ und unter dem Leitfaden, alles Vorgebrachte gegen- und untereinander gerecht abzuwägen. Und wo möglich werde unter Berücksichtigung aller anderen Belange sowie der Ziele und Zwecke der Planung integriert. In der Antwort wird Paragraph Eins des Baugesetzbuches angeführt.

Zudem würden alle geforderten Punkte, auch die der Bürgerinitiative, Gegenstand der Planungen und Grundlage für den städtebaulichen Wettbewerb. Die Abwägungsentscheidung träfen dann die BV Kalk und der Stadtentwicklungsausschuss.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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