Öffnung der Reuterstraße für LKW?
Neue Lage bringt neue Abwägung
- Seit Jahren ist die Reuterstraße für LKW gesperrt. Nun könnte sie als Umleitungsstrecke für den Verkehr dienen, der nicht mehr über die Nordbrücke fahren darf.
- Foto: S. Engst/Bundesstadt Bonn
Bonn (red). Die Stadt Bonn hat bei der Bezirksregierung Köln beantragt, die Reuterstraße vorübergehend für den Durchgangsverkehr ab 3,5 Tonnen zu öffnen. Damit reagiert die Verwaltung auf die Sperrung der Nordbrücke der A565 für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen – eine Entscheidung, die die Verkehrssituation in Bonn binnen kurzer Zeit deutlich verschärft hat.
Ziel ist es, dem lokalen und regionalen Lkw-Verkehr eine direkte Umfahrung der gesperrten Nordbrücke der A565 zu ermöglichen. Nach Darstellung der Verwaltung würde eine Umleitung von der linksrheinischen A565 über die Reuterstraße und die Bundesstraße 9 zur Südbrücke und weiter zur rechtsrheinischen A59/B42 „die kürzeste Route darstellen“. Zudem sei diese Verbindung „deutlich leistungsfähiger“ als andere innerstädtische Routen, etwa die einspurige Kennedybrücke. Der Verkehr könne so möglichst flüssig abgewickelt werden.
Die Stadt verbindet mit dem Antrag mehrere Erwartungen: Eine leistungsfähige Umfahrung über die Reuterstraße solle die Bereitschaft des lokalen und regionalen Lkw-Verkehrs erhöhen, die Sperrung der Nordbrücke tatsächlich einzuhalten. Gleichzeitig könnten die Folgen für Wirtschaft und Handel abgeschwächt werden, die durch großräumige Umfahrungen und zusätzliche Staus zu befürchten seien.
Maßnahme mit Vorgeschichte
Die politische Brisanz des Vorstoßes liegt in der Geschichte der Reuterstraße. Das dort geltende Fahrverbot für Durchgangsverkehr ab 3,5 Tonnen geht auf den Bonner Luftreinhalteplan von 2009 zurück. Damals musste die Stadt – gemeinsam mit weiteren Maßnahmen – handeln, um die von der Europäischen Union vorgegebenen Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten.
In den Jahren 2012 und 2019 wurde der Luftreinhalteplan fortgeschrieben und verschärft. Eine Umweltzone wurde eingeführt und später ausgeweitet. Heute dürfen im innerstädtischen Bereich zwischen Südbrücke und Kennedybrücke nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette fahren. Auch die Tempo-30-Regelung blieb bestehen. Sie habe sich bewährt und leiste „einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes“, so die Stadt.Die damaligen Entscheidungen waren Teil einer intensiven Debatte um Verkehr, Luftqualität und Lebensqualität in Bonn – Diskussionen, die über Jahre hinweg geführt wurden. Radverkehr, Tempolimits, Durchfahrverbote und Schadstoffreduzierung gehörten regelmäßig zu den umstrittenen Themen im Rat und in der Stadtgesellschaft.
Neue Lage, neue Abwägung
Inzwischen werden die Schadstoff-Grenzwerte laut Stadtverwaltung „seit einigen Jahren nicht nur eingehalten, sondern deutlich unterschritten“. Dies führt sie einerseits auf die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen zurück, andererseits auf insgesamt schadstoffärmere Fahrzeuge.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der „zu erwartenden Auswirkungen des Schwerlastverbots auf der Nordbrücke auf das innerstädtische Straßennetz“ beantragt die Stadt nun die temporäre Aussetzung des Fahrverbots auf der Reuterstraße. Sollte die Bezirksregierung zustimmen, will die Stadt die Entwicklung der Luftschadstoffe engmaschig beobachten, um gegebenenfalls nachsteuern zu können.
Damit steht Bonn vor einer verkehrspolitischen Gratwanderung: Einerseits soll der Verkehrsfluss gesichert und die regionale Wirtschaft entlastet werden. Andererseits dürfen erreichte Fortschritte bei der Luftreinhaltung nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die Entscheidung der Bezirksregierung wird deshalb nicht nur verkehrsorganisatorische, sondern auch politische Signalwirkung haben.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |