Stadt Bedburg untersagt Verkauf
Bei Verstößen droht eine Geldbuße

Lachgas ist eine Partydroge und frei verkäuflich. Der Bedburger Rat hat den Verkauf jetzt verboten. | Foto: iredding01/stock.adobe.com
  • Lachgas ist eine Partydroge und frei verkäuflich. Der Bedburger Rat hat den Verkauf jetzt verboten.
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Der Bedburger Stadtrat hat auf Antrag der Jungen Union Bedburg einstimmig ein Verkaufs- und Weitergabeverbot an Minderjährige beschlossen. Die neue Verordnung gilt seit dem 24. Mai.

Bedburg (me). Das Verbot umfasst sowohl den Erwerb in Verkaufsstellen als auch die Abgabe über Automaten, die keine Alterskontrolle durchführen. Auch unentgeltliche Weitergaben an Menschen unter 18 Jahren sind untersagt. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro.

Lachgas, auch bekannt als Distickstoffmonoxid, ist längst nicht mehr nur in Sahnespendern zu finden, sondern wird insbesondere bei jungen Menschen als Rauschmittel immer beliebter. Was auf den ersten Blick harmlos wirkt, birgt erhebliche gesundheitliche Risiken und stellt eine wachsende Gefahr dar.

Lachgas mag zunächst harmlos erscheinen, doch die langfristigen gesundheitlichen Schäden und die potenziellen Gefahren für die öffentliche Sicherheit machen den Missbrauch zu einer ernstzunehmenden Problematik.

Der Konsum kann kurzfristig zu Schwindel, Übelkeit, Ohnmacht und Koordinationsstörungen führen. Langfristig drohen schwere neurologische Schäden, da Lachgas die Aufnahme von Vitamin B12 blockiert und Nervenzellen angreift. Besonders besorgniserregend ist die Nutzung im öffentlichen Raum, etwa im Straßenverkehr, wo der Kontrollverlust schnell zur Gefahr für sich selbst und andere wird.

Sollte auf Bundes- oder auch Landesebene eine einheitliche Regelung zum Verkauf und der Weitergabe von Lachgas an Minderjährige getroffen werden, wird die Verwaltung die Ordnungsbehördliche Verordnung entsprechend anpassen.

Redakteur/in:

Martina Thiele-Effertz aus Erftstadt

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