Die Zukunft der Stadthalle
Abriss oder Sanierung?

Der Denkmalschutz verbietet den Abriss der Stadthalle – der Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg setzt sich für die Erhaltung des Gebäudekomplexes ein. | Foto: AS
  • Der Denkmalschutz verbietet den Abriss der Stadthalle – der Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg setzt sich für die Erhaltung des Gebäudekomplexes ein.
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Bad Godesberg - Ab Mitte 2020 soll die Stadthalle Bad Godesberg geschlossen werden,
um diese im großen Umfang zu sanieren. Nun gibt es Ideen, die
Stadthalle abzureißen und an gleicher Stelle ein komplett neues
Gebäude zu errichten, in dem dann die Bonner Oper untergebracht
werden soll, weil das Bonner Opernhaus ebenfalls ein Sanierungsfall
ist.

Die Nachricht vom Komplettabriss der Stadthalle wird inzwischen in der
gesamten Bevölkerung diskutiert. Der Verein für Heimatpflege und
Heimatgeschichte Bad Godesberg mahnt in einer aktuellen Stellungnahme,
die Stadthalle zu erhalten, sofort die Planungen für die Sanierung zu
starten und dann sofort im Jahr 2020 den Gebäudekomplex zu sanieren.

„Die Stadt Bad Godesberg hat 1952 den Neubau des Stadttheaters
(heute: Kammer-spiele) eingeweiht, der zum Mittelpunkt des dann
entstehenden neuen Stadtzentrums geworden ist. 1955 folgte der Neubau
der Stadthalle Bad Godesberg in dem angrenzenden Kurpark (heute:
Stadtpark). Beide Gebäude waren identitätsstiftend für die bis 1969
selbständige Stadt Bad Godesberg und sind es weiterhin für den
Bezirk Bad Godesberg.

Die Kammerspiele und die Stadthalle stehen unter gesetzlichem
Denkmalschutz, weil an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches
Interesse besteht. Denn sie sind bedeutend für die Geschichte von Bad
Godesberg – also auch für die Stadt Bonn – und für die Erhaltung
und Nutzung liegen auch künstlerische sowie städtebauliche Gründe
vor.

Die mangelhafte Unterhaltung und Modernisierung der beiden Gebäude
durch die Stadt Bonn als Eigentümerin sowie verschärfte gesetzliche
Auflagen haben zu einem erheblichen Sanierungsbedarf geführt. Dies
berechtigt jedoch die Stadt Bonn als Eigentümerin nicht – so wenig
wie private Eigentümer – die Aufhebung des Denkmalschutzes zu
beantragen oder die Sanierung zu unterlassen“, äußert der
Vorsitzende des Vereins für Heimatpflege und Heimatgeschichte, Dr.
Martin Ammermüller.

Zur aktuellen Diskussion um die Sanierung des Bonner Opernhauses und
Verknüpfung mit der Sanierung der Bad Godesberger Stadthalle und des
Kammertheaters äußert der Verein, „dass das im Bonner Bezirk
gelegene Opernhaus aus den gleichen Gründen wie die Bad Godesberger
Stadthalle und Kammerspiele sanierungsbedürftig ist und noch
größere Finanzmittel zur Sanierung erforderlich sind.“ In die
Diskussion sei nun der Vorschlag eingebracht worden, die Bad
Godesberger Stadthalle abzureißen und an deren Stelle ein Theater mit
allen Sparten zu errichten und anschließend das bisherige Opernhaus
abzureißen. Der nicht mit Zahlen belegte Vorschlag werde mit der
Vermutung begründet, ein Theater mit allen Sparten unter einem Dach
könne ggf. wirtschaftlicher betrieben werden und anstatt der
Sanierung mehrerer Gebäude sei ein Neubau kostengünstiger. Selbst
beim Zutreffen der Vermutung würde dies nicht den Abriss der
denkmalgeschützten Bad Godesberger Stadthalle rechtfertigen, weil die
Theaterproblematik unerheblich für die Stadthalle sei.

Der Denkmalschutz verbiete den Abriss der Bad Godesberger Stadthalle,
weil für deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse
bestehe und diese sich städtebaulich mit dem Park in einmaliger Weise
gelungen verbinde. Aus den genannten Gründen sei die Sanierung der
Stadthalle sofort zu planen und dürfe nicht wegen der
Theaterproblematik verschoben werden.

- as

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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