Quartiersgaragen
BV hakte nach

Auf dem an der Boltensternstraße gegenüber der Naumann-Siedlung liegenden Parkplatz 
soll nach einem Beschluss der Bezirksvertretung Nippes endlich die seit Langem geforderte Quartiersgarage gebaut werden. | Foto: Schriefer
  • Auf dem an der Boltensternstraße gegenüber der Naumann-Siedlung liegenden Parkplatz
    soll nach einem Beschluss der Bezirksvertretung Nippes endlich die seit Langem geforderte Quartiersgarage gebaut werden.
  • Foto: Schriefer

Die Bezirksvertretung hatte bereits vor Monaten beschlossen, dass auf dem an die Kleingartenanlage Boltensternstraße und Niehler Gürtel angrenzenden Parkplatz eine Quartiersgarage eingerichtet werden soll.

von Roland Schriefer

Riehl. Weil Monate seit ihrem Beschluss verstrichen waren, ohne dass etwas geschah, hat die BV noch einmal den Rat beziehungsweise den zuständigen Ausschuss gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die geplante Quartiersgarage endlich zu errichten. Dabei haben die Bezirksvertreter auch genaue Vorgaben gemacht, wie diese aussehen soll.

Das Parkhaus solle im Rahmen des Baurechts mindestens dreistöckig errichtet werden, so der einstimmig gefasste Beschluss. Ausgestattet werden soll sie mit einer auf dem Dach installierten Photovoltaikanlage und genügend Ladestationen für E-Fahrzeuge. Die Seitenwände sollen begrünt sein, um den CO2-Ausstoß aufzunehmen. Es soll auch Stellplätze für Zweiräder und Lastenräder geben, für Menschen, die die letzte Strecke zwischen ihren dort abgestellten Fahrzeugen und ihrem Wohnort, Arbeitsplatz oder einem Ziel wie dem Zoo mit dem Fahrrad zurücklegen möchten. Auch sind Stellplätze für Sharing-Anbieter vorgesehen.

Bei der Ausgestaltung des Nutzungskonzepts sei dafür Sorge zu tragen, dass die Quartiersgarage in erster Linie den Bürgern des Stadtteils, dort vorzugsweise den unmittelbaren Anwohner zur Verfügung gestellt wird, so der Beschluss der Bezirksvertretung. Bei der Ermittlung der notwendigen Gebühren der Nutzung seien soziale Gesichtspunkte und dabei vor allem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Nutzer zu berücksichtigen. „Die Nutzung muss insbesondere auch denjenigen ermöglicht werden, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, auf dem freien Markt eine Parkmöglichkeit zu erstehen“, ist sich die BV einig. Bei der Errichtung der Quartiersgarage dürften keine der umstehenden Bäume zur Erschließung gefällt werden, verlangen sie auch. „Falls sich die Planung jedoch soweit über den Platz erstreckt, dass die Bäume im bepflanzten Dreieck im nördlichen Bereich des Platzes gefällt werden müssten, sollte dies durch Neupflanzungen auf den umliegenden Grünflächen kompensiert werden.“

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EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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