Tierquälerei mit Tauben
PETA setzt Belohnung aus

Foto: Stadttauben Chorweiler

Chorweiler. Unbekannte haben am Sonntagmorgen, 21. Mai, vier Tauben vom Balkon eines 22-stöckigen Hochhauses in Chorweiler geworfen. Zuvor brachen die Täter den Tauben ihre Flügel, um sie flugunfähig zu machen. Die Tat ereignete sich in der Osloer Straße 6.
Erstmals wurde die Polizei gegen 08:20 Uhr und ein zweites Mal gegen 10:30 Uhr alarmiert. Eine Taube war sofort tot, die andere schwer verletzt. Als das Team von „Stadttauben Chorweiler“ vor Ort war, um das verletze Tier zu retten, wurde eine weitere Taube von dem Hochhaus geworfen. Sie taumelte blutüberströmt auf dem Boden und starb kurz darauf. Ein paar Meter entfernt lag eine weitere schwer verletzte Taube, die später auf der Pflegestelle an ihren Verletzungen starb. Nur ein Tier überlebte den Sturz und wird nun gesund gepflegt. Das zuständige Kriminalkommissariat ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Wer die Tauben auf so grauenvolle Weise verletzt und dadurch auch getötet hat, muss gefunden werden, bevor noch weitere Tiere oder Menschen zu Schaden kommen“, so Monic Moll, Fachreferentin bei PETA. „Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Suche nach dem Unbekannten unterstützen und Menschen für Übergriffe auf Tiere sensibilisieren. Funde von weiteren toten Vögeln sollten unbedingt bei der Polizei angezeigt werden. Wer Tiere quält, schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten an Menschen zurück.“
Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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