Geflügelpest nachgewiesen
Schutzzone und Bürgertelefon eingerichtet

Foto: pixabay/munzelminka

Nachdem am letzten Freitag in einer Geflügelhaltung in Wipperfürth
der Verdacht auf Geflügelpest festgestellt wurde, hat nun das Friedrich-Löffler-Institut am
01.02.2022 das hochansteckende Influenzavirus H5N1 nachgewiesen. Damit ist der Ausbruch der
sogenannten Geflügelpest amtlich festgestellt. Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um
eine kleinere Hobbyhaltung mit Hühnern, Gänsen und Enten. Die meisten Tiere des Bestandes
sind innerhalb weniger Tage an der Krankheit gestorben, die restlichen Tiere wurden am letzten
Freitag getötet werden.
Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden derzeit weitreichende Untersuchungen
von Tieren weiterer Bestände statt. Eine Schutzzone und eine Überwachungszone wurden
eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten.
Die Betriebe unterliegen der amtlichen Beobachtung und es gilt eine Aufstallungs- und
Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Geflügeltransporte in diesem Bereich
sind verboten, Eier dürfen aus den Betrieben grundsätzlich nicht verbracht werden,
Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall durch das Veterinäramt erteilt werden.
Grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen sind von jedem Geflügelhalter einzuhalten. So sind
Ställe und sonstige Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren
zu sichern und dürfen von betriebsfremden Personen nur mit Schutzkleidung betreten werden,
die nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert oder unschädlich beseitigt wird. Jeder
Geflügelhalter muss eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine
Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorhalten.
Verlaufen die Untersuchungen negativ, können die Maßnahmen in der Schutzzone nach 21 Tagen
gelockert und nach 30 Tagen in beiden Zonen wieder aufgehoben werden.
Die in den Sperrzonen angeordneten Schutzmaßnahmen können auf der Homepage des
Oberbergischen Kreises unter www.obk.de/gefluegelpest eingesehen werden. Dort ist auch eine
interaktive Karte hinterlegt, in der die Ausmaße der Sperrzonen dargestellt ist.
In Nordrhein-Westfalen sind bisher 9 Geflügelpestausbrüche in Geflügelbetrieben in Ostwestfalen
und im Kreis Wesel aufgetreten. Als Schutzmaßnahme gegen den Eintrag des Virus besteht
in diesen Regionen eine großflächige Stallpflicht für alle empfänglichen Vögel. Sollten im
Oberbergischen Kreis weitere Fälle auftreten, droht auch hier eine kreisweite Stallpflicht.
Seit Mitte Oktober 2021 wurden in Deutschland erneut Hunderte von HPAIV-infizierten Wildvögeln
aus mindestens zwölf Bundesländern sowie über 50 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen
Vögeln aus zahlreichen Bundesländern gemeldet.

Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste
Infektionskrankheit, die ihr natürliches Reservoir in wildlebenden Wasservögeln hat. Auch wenn
die Geflügelpestviren wie die menschlichen Grippeerreger zu den Influenzaviren gehören, besteht
keine direkte Gefahr für die Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest.
Es gibt bisher keine Hinweise, dass die zurzeit in Deutschland kursierenden Geflügelpestviren für
den Menschen ansteckend sind.
Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises appelliert an die Geflügelhalter auch außerhalb
der Sperrzonen, ihre Geflügelbestände vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich zu
schützen. Wer kann, sollte seine Tiere jetzt schon aufstallen oder das Gehege von oben abdecken
und an den Seiten mit Netzen oder engmaschigem Draht versehen, so dass kein Virus über
den Kot oder Wildvögel in das Gehege gelangen kann. Futter und Wasser darf nur an für
Wildvögel unzugänglichen Stellen angeboten werden. Bei erhöhten Tierverlusten ist der Tierarzt
hinzuzuziehen, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären. Ausführliche
Informationen zur Geflügelpest und zu Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der Homepage
des Oberbergischen Kreises unter dem Stichwort Gefügelpest.
Geflügelhaltungen müssen dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Ist
dies bisher nicht geschehen, sollte die Meldung auch bei Hobbyhaltungen schnellstens nachgeholt
werden.
Das Veterinäramt hat ein Bürgertelefon eingerichtet. Unter der Telefonnummer 02261/88-3888
zu den üblichen Servicezeiten des Bürgertelefons werden Ihnen alle Fragen um die Geflügelpest
beantwortet.

Alt:

Im Oberbergischen Kreis besteht der Verdacht eines Geflügelpestausbruchs. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper in Krefeld hat den Nachweis von Influenza A vom Typ H5 in dem Bestand bestätigt. Betroffen ist ein kleiner Hobbybetrieb in Wipperfürth.
Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises hat wegen des dringenden Verdachts auf einen Geflügelpestausbruch und aus Tierschutzgründen unverzüglich die Tötung des Bestandes – etwa 20 Tiere – und alle weiteren notwendigen Maßnahmen veranlasst.
Nachdem der den Betrieb betreuende praktische Tierarzt den Verdacht dem Veterinäramt gemeldet hatte, wurde der Bestand durch amtliche Tierärzte klinisch untersucht und Proben zur Untersuchung ins Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper in Krefeld eingesandt. Dies bestätige am Freitag, 28.01.2022, den Verdacht, der nun vom zuständigen, nationalen Referenzlabor Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI) bestätigt werden muss. Das Kreis-Veterinäramt hat daraufhin umgehend das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz über den Verdacht auf Geflügelpest informiert. Es handelt sich um den ersten Ausbruch von Geflügelpest seit Jahren in einem Geflügelbetrieb im Oberbergischen Kreis.

Sollte der Befund durch das FLI bestätigt werden, wird das Veterinäramt mittels einer Tierseuchenverfügung eine Schutzzone (mindestens drei Kilometer Durchmesser) und eine Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Durchmesser) rund um den betroffenen Betrieb einrichten. In diesen Bereichen gelten Einschränkungen für Halter und Vermarkter von Geflügel, die in der Verfügung genannt werden, zum Beispiel ein Verbringungsverbot für Geflügel – Geflügel darf innerhalb des Gebiets nicht transportiert werden.

Die Influenza-Viren des Menschen gehören zur gleichen Gruppe Influenza-Viren wie die Erreger der klassischen Geflügelpest. Eine direkte Gefahr für die Bevölkerung besteht im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest jedoch nicht. Es gibt bisher keine Hinweise, dass die zurzeit in Deutschland kursierenden Geflügelpestviren für den Menschen ansteckend sind.

Redakteur/in:

Beate Pack aus Oberberg

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