Lockerung der Corona-Regeln in NRW
Wann können Musikvereine wieder proben?

Das Akkordeon-Orchester Wesseling bei seinem Jahreskonzert im November 2019 auf der Bühne der Aula Gartenstraße.  | Foto: Wolfhard Brandtstäter
  • Das Akkordeon-Orchester Wesseling bei seinem Jahreskonzert im November 2019 auf der Bühne der Aula Gartenstraße.
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Wesseling. Am 12. März 2020 hatte das 1965 gegründete Akkordeon-Orchester Wesseling die letzten "Veranstaltungen": die Proben des Orchesters und im Rahmen des Workshops "Gemeinsam musizieren mit Quetsch" für Nachwuchs-Musiker. Danach musste der Workshop vorzeitig beendet, der Probenbetrieb eingestellt und das geplante Akkordeonkonzert mit und für den Nachwuchs am 26. März 2020 abgesagt werden. Auch in der Aspiranten-Gruppe und im Akkordeon-Trio Plus durfte nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mehr geprobt werden. Akkordeonunterricht in Musikschulen war nur virtuell via Zoom erlaubt.

Inzwischen sind außerdem etliche Veranstaltungsabsagen eingegangen, das Akkordeon-Trio Plus kann nicht beim 10. Wesselinger RheinKlang 669 Festival im Mai auftreten, die geplanten Auftritte beim Parkfest zum 75-jährigen Jubiläum der Diakonie Michaelshoven im August, beim Kurfürstlichen Beethoven-Fest Bad Godesberg, ebenfalls im August, bei "Bühne frei für Beethoven" zur Eröffnung des Beethovenfestes im Jubiläumsjahr BTHVN2020 Anfang September wurden jeweils von den Veranstaltern abgesagt bzw. auf 2021 verschoben.

Lockerungen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es jetzt einen ersten Fahrplan zur Lockerung der Restriktionen im Kulturbereich - für die Proben von Orchester, Akkordeon-Trio Plus und Aspiranten-Gruppe sowie die geplanten Konzerte gibt es damit erste Perspektiven...

Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel zulässig. In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich. Ab 4. Mai war schon Einzelunterricht wieder gestattet. Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.
Aus der Presseinformation des Landes NRW vom 6. Mai 2020.
Entsprechende Regelungen wurden dann in den §§ 7 und 8 zu externen außerschulischen Bildungsangeboten und zur Kultur der Corona-Schutzverordnung ab 11. Mai 2020 dokumentiert.
Auf Nachfrage wurde explizit erklärt, dass die Aussagen zum Probenbetrieb auch für Laien-Orchester und -Chöre gelten. Siehe Artikel des Westfälischen Anzeigers.

Probenbetrieb professioneller Orchester

Für den Probenbetrieb professioneller Orchester gibt es Empfehlungen, die in Zusammenarbeit mit der Charité Berlin entstanden sind, die sicher auch auf Laienorchester übertragbar sind:

  • Schlagzeuger mit Stuhlabstand 1,5 m,
    Vermeidung der gemeinsamen Nutzung von Instrumenten und Zubehör.
  • Tasteninstrumente Stuhlabstand 1,5 m.
  • Dirigent Abstand zu den Orchestermusikerinnen und -musikern mindestens 2 m bei der Probe und 1,5 m beim Konzert.
  • Symptom-Achtsamkeit: Tägliche Selbstüberprüfung von auf COVID-19 hindeutende klinische Zeichen wie Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Schwächegefühl, Geruchs-/Geschmackstörung.
  • Freistellung von Musikern der Hochrisikogruppen für COVID-19 Infektionen. Wenn gewünscht, können sie am Spielbetrieb teilnehmen.
  • Beachtung der Händehygiene und Hustenetikette, Händedesinfektion oder Händewaschen mindestens beim Betreten und Verlassen der Probenstätte.
  • Körperliche Distanz von mindestens 1,5 m im allgemeinen Umgang. In geschlossenen Räumen außerhalb des Konzertsaals sollte ein Mundnasenschutz getragen werden, auf dem Podium ist dieser nicht mehr erforderlich.
  • Normale Reinigung der Räume einschließlich Toiletten.
  • Betrieb von Klimaanlagen oder alternativ regelmäßige Durchlüftung.

Weitere Stellungnahmen kommen zu ähnlichen Empfehlungen, z.B. die

Räumlichkeiten der Stadt Wesseling

Als Proberaum hat die Stadt Wesseling dem Verein seit 1989 die Aula Gartenstraße zur Verfügung gestellt - ein großer Raum für bis 400 Zuschauer mit Bühne. Den Empfehlungen des Landes zur Entschleunigung der Ausbreitung von SARS CoV-2 folgend hatte die Stadt Mitte März darüber informiert, dass Schulaulen für sämtliche Nutzungen nicht zur Verfügung stehen - zunächst bis zum 29. März und in einem späteren Schreiben bis auf weiteres.

Im Zuge der aktuellen Corona-Lockerungen haben Bund und Länder nun eine Wiederaufnahme der Nutzungen in öffentlichen Räumlichkeiten und Hallen erlaubt. Die Ziele des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung stehen dabei aber unverändert im Mittelpunkt. Danach sind in städtischen Räumlichkeiten Nutzungen zu Kultur- und Brauchtumszwecken in Wesseling ab dem 11. Mai 2020 wieder möglich. Die Vorgaben passen zu den Empfehlungen des Probenbetriebs professioneller Orchester und können auch in den Proben des Akkordeon-Orchesters umgesetzt werden:

  • Einhaltung von Distanzregeln. Ein ausreichend großer Personenabstand (1,5 bis 2 m) muss gewährleistet sein.
  • Der Zutritt zu den Hallen und Räumlichkeiten ist unter Vermeidung von Warteschlangen durch den Verein zu steuern.
  • Kontaktfreie Durchführung von Proben.
  • Veranstaltungen und Aufführungen sind nicht erlaubt.
  • Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsvorschriften des Robert-Koch-Instituts.
  • Das Risiko für Angehörige von Risikogruppen ist bestmöglich zu minimieren.
  • Zuschauer sind nicht zugelassen.

Wiederaufnahme der Probenarbeit

Der Vorstand wird auf dieser Basis einen Probenplan unter Angabe der genutzten Zeiten und der Art der Nutzung sowie ein Proben- und Hygienekonzept erarbeiten - die Abstandsregeln für Orchester lassen sich im Zuschauerraum, nicht auf der Bühne, ohne Probleme umsetzen. Außerdem wird ein Ansprechpartner nominiert, der für die Einhaltung dieser Vorgaben im Probenbetrieb verantwortlich ist und auch Gesprächspartner bei städtischen Prüfungen ist. Daraufhin erwarten die Musiker eine schriftliche Nutzungsgenehmigung für die Aula Gartenstraße zu den üblichen Probezeiten - voraussichtlich ab 28. Mai 2020.

Sicher wird das Spielen im Orchester mit Abstandsregeln etwas schwieriger werden, denn normalerweise gilt, dass man sich möglichst eng zusammensetzt, um sich optimal gegenseitig zu hören. Und die Akustik auf der Bühne ist auch eine andere als im Zuschauerraum. Aber sich überhaupt wieder zu treffen und gemeinsam zu musizieren nach dann elf Wochen ist einfach wichtig.

Allerdings wird der ursprünglich ab 14. Mai geplante Workshop "Gemeinsam musizieren mit Quetsch" für den Nachwuchs unter diesen Bedingungen nicht durchführbar sein. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Der Verein hatte dafür im Beethovenjahr ein besonderes Musikvermittlungsprojekt "Beethoven...Anders" geplant und vorbereitet.

Und ob das traditionelle Rheinparkkonzert zum vom Deutschen Musikrat ausgerufenen "Tag der Musik", ein am Sonntag, 21. Juni 2020, um 16 Uhr geplantes Open-Air-Konzert im Musikpavillon im Wesselinger Rheinpark, stattfinden kann, steht noch in den Sternen.

Ergänzende Informationen findet man auf den Verbandsseiten von
Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. und
Deutscher Harmonika-Verband e.V.

LeserReporter/in:

Anita Brandtstäter aus Köln

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