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Corona-Schutz-Verordnung
Noch gibt es keine Änderungen durch die neue Corona-Schutzverordnung
Für den Rheinisch-Bergischen-Kreis gilt momentan noch nicht die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen - die eine sogenannte Corona-Notbremse beinhaltet. Die Notbremse, die gemäß Paragraph 16a CoronaSchutz-Verordnung zahlreiche Schließungen und Einschränkungen vorsieht, gilt aktuell noch nicht für den Rheinisch-Bergischen-Kreis. Ab wann diese Einschränkungen gelten, hängt von der Inzidenz-Zahl im jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt ab. Liegt diese dauerhaft über 100...