Terminbuchungen für Angehörige der Prio-Gruppe 3
Nachweise müssen vorgelegt werden

Foto: Malteser Neckar Alb

Rhein-Sieg-Kreis - 06.05.21

Corona-Schutzimpfungen: Terminbuchungen für erste Angehörige der
Prio-Gruppe 3 möglich

Durch den am 5. Mai vom NRW-Gesundheitsministerium (MAGS)
veröffentlichten Erlass sind ab  Donnerstag, den 6. Mai, 8 Uhr, nun
auch Terminbuchungen für eine Corona-Schutzimpfung für bestimmte
Personen der Prioritätsgruppe 3 möglich. Die Termine für die
Impfung in einem der Impfzentren im Rheinland können über die
Buchungsoptionen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein
vereinbart werden - entweder telefonisch unter 0800 116 117 01 oder
unter
https://termin.corona-impfung.nrw/home

Folgende Personenkreise haben durch den heutigen Erlass des MAGS
eine Impfberechtigung erhalten:

• Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren (maximal
zwei Kontaktpersonen je Schwangerer und Pflegebedürftigen)
• Eltern von pflegebedürftigen Minderjährigen
• Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
• Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten:
Dazu zählen grundsätzlich alle beschäftigten inkl. der
Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber.
• Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an
weiterführenden Schulen
• Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
• Gerichtsvollzieherinnen und –vollzieher
• Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und
Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte
• Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz

„„Wir begrüßen die Entscheidung des MAGS, jetzt in die Impfungen
der Prio-Gruppe 3 einzutreten, da der hervorragende Impffortschritt im
Rhein¬land sich damit weiter beschleunigen kann. Ebenso macht es aus
unserer Sicht Sinn, dass Minister Laumann heute den über 60-Jährigen
eine Impfung bevorzugt in den Praxen der niedergelassenen Haus- und
Fachärzten insbesondere mit AstraZeneca nahegelegt hat. Unsere
Mitglieder können die Dringlichkeit einer Impfung individuell am
besten einordnen – auch für den Fall einer Impfung bei Personen
unter 60-Jahren, die ja ebenfalls grundsätzlich möglich ist“,
kommentiert Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV
Nordrhein die heutige Entscheidung des MAGS.

So wird die Impfberechtigung nachgewiesen
Der Nachweis der Impfberechtigung erfolgt nicht im Rahmen des
Buchungsprozesses. Die entsprechenden Unterlagen müssen am Tag
der Impfung im Impfzentrum vorgelegt werden, andernfalls findet dort
keine Impfung statt.

Als Nachweis für Kontaktpersonen ist das offizielle Formular des MAGS
zu verwenden, dieses kann über die Homepage des MAGS bezogen werden:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/formular_kontaktpersonen_pflegende_angehoerige_und_schwangere_beschreibbar.pdf

Kontaktpersonen von Schwangeren haben ebenfalls eine Kopie des
Mutterpasses beizubringen.

Kontaktpersonen von nicht in einer Pflegeeinrichtung lebenden
pflegebedürftigen Personen haben zusätzlich eine Kopie des
Nachweises
der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person
beizubringen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen
nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter
und die Art der Vorerkrankung der pflegebedürftigen Person sind
für die Impfberechtigung unerheblich.

Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3
Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können,
werden durch den Erlass den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen
gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist aber eine ärztliche Bescheinigung
vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3
Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV angehört. Diese Bescheinigung können Eltern
kostenlos über den Haus- oder Facharzt erhalten.

Der Nachweis für die Beschäftigen im Lebensmitteleinzelhandel und
der weiteren nun berechtigten Beschäftigtengruppen erfolgt durch eine
ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung, diese ist ebenfalls online
abrufbar unter:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitgeberbescheinigung_23042021.pdf

28.04.21

Termine für chronisch erkrankte Personen der Priorität 2 auch
über die Buchungsportale der KV

Chronisch erkrankte Personen der Priorität 2 können ab Freitag, 30.
April, über die Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung
Termine für eine Immunisierung in den Impfzentren vereinbaren. Das
hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS)
jetzt mitgeteilt.

Termine können ausschließlich über die Buchungssysteme der
Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vereinbart werden - entweder auf
der Website der KV unter
www.116117.de oder telefonisch
unter der zentralen Rufnummer 0800 116 117 01.

Chronisch erkrankte Personen der Priorität 2 können bereits seit
Anfang April durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geimpft
werden. Aufgrund der in den Praxen aber begrenzten Impfkontingente hat
das MAGS nun entschieden, diese für einen Übergangszeitraum zu
unterstützen. Zu diesem Zweck werden die Buchungsportale der KV
erweitert.

Erste Anlaufstelle soll aber grundsätzlich die eigene Hausarztpraxis
bleiben. Die Zielgruppe sei bei ihren Ärztinnen und Ärzten am besten
aufgehoben, heißt es seitens des MAGS.

Wer aber an einer chronischen Erkrankung der Priorität 2 leidet und
nicht durch eine niedergelassene Ärztin oder einen niedergelassenen
Arzt – z.B. in der eigenen Hausarztpraxis - geimpft werden kann,
kann durch die Neuregelung über die oben genannten Buchungsportale
der Kassenärztlichen Vereinigung einen Termin vereinbaren. Wie viele
Termine angeboten werden können, hängt von der Bereitstellung des
Impfstoffes seitens des Landes ab.

Mit der Freischaltung der Buchungsportale für chronisch erkrankte
Personen am kommenden Freitag sind nach Information des MAGS keine
Partnerbuchungen mehr möglich.

Benötigte Unterlagen

Chronisch erkrankte Personen der Priorität 2, die im Impfzentrum
geimpft werden möchten, müssen zum über die KV vereinbaren
Impftermin eine formlose Bescheinigung ihrer Ärztin oder ihres Arztes
mitbringen. Aus dieser muss sich die Zugehörigkeit zur
impfberechtigen Personengruppe nach der Coronavirus-Impfverordnung
ergeben, eine konkrete Diagnose muss in der Bescheinigung nicht
genannt werden. Alle übrigen Unterlagen, die zur Impfung mitgebracht
werden müssen (Einverständniserklärung, Aufklärungs- und
Anamnesebogen), werden im Anschluss an die Terminbuchung automatisiert
durch die KV verschickt.

Bestehende Impftermine für Vorerkrankte im Impfzentrum bleiben
bestehen

Wichtig: Termine, die chronisch erkrankte Personen bereits über das
Terminvergabesystem des Rhein-Sieg-Kreis im Impfzentrum gebucht haben,
bleiben bestehen. Wer auf diesem Weg bereits einen Termin vereinbart
hat, muss nicht noch zusätzlich die KV kontaktieren.

Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2

Zur Priorität 2 gehören
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
- Personen nach Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder
mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare
Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose
oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
- Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären
Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen
Lebererkrankung
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).

20.04.21

Fast zwei Millionen Erstimpfungen im Rheinland gegen das
Coronavirus

Düsseldorf, 20.04.21 - Die Zahl der Erstimpfungen gegen das
Coronavirus im Rheinland hat die Zwei-Millionen-Marke erreicht. Seit
dem Beginn der Schutzimpfungen in den stationären Alten- und
Pflegeheimen Ende Dezember 2020 wurden in den hiesigen Impfzentren, in
Arztpraxen und durch mobile Impfteams bis gestern, 19. April,
insgesamt über 2,5 Millionen Impfungen durchgeführt, darunter über
1,9 Millionen Erst- und bereits rund 616.000 Zweitimpfungen. "Ich
freue mich über die große Zahl an Impfungen, die unser wichtigster
Schlüssel zur Überwindung der Pandemie sind. Die Impfbereitschaft
unter der Bevölkerung ist immens, gleichzeitig leisten die impfenden
Ärztinnen und Ärzte im Rheinland herausragende Arbeit. Durch den
Einstieg der Praxen in das Impfgeschehen und die großen, für Mai
erwarteten Mengen an Impfstoffen werden wir bis zum Sommer noch
wesentlich mehr Tempo bei den Impfungen machen können", sagt Dr. med.
Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen
Vereinigung (KV) Nordrhein.

Corona-Schutzimpfungen: Terminvergabe an die Jahrgänge 1948 und 1949
ab Mittwoch, Jahrgänge 1950 und 1951 ab Freitag.

Am morgigen Mittwoch, den 21. April 2021, 8 Uhr, startet auch in
Nordrhein die Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfungen für die
Jahrgänge 1948 und 1949. Ab kommenden Freitag, den 23. April 2021,
ebenfalls 8 Uhr, sind dann auch Terminbuchungen für die weiteren
Jahrgänge 1950 und 1951 möglich.

Die Terminbuchungen können unter der Telefon-Hotline 0800 116 117 01
oder über das Terminportal der KV Nordrhein erfolgen:
https://termin.corona-impfung.nrw/home. Paarbuchungen sind ebenso
weiterhin möglich, dabei spielt das Alter des jeweiligen
Lebenspartners keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach
Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller Biontech/Pfizer oder
Moderna zum Einsatz.

19.04.21

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ruft die
nächsten Jahrgänge zur Impfung auf. Wie das MAGS mitgeteilt hat,
können die Jahrgänge 1948 und 1949 ab Mittwoch, 21. April 2021,
Impftermine buchen.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Sieg-Kreises, die zwischen
dem 1. Januar 1948 und dem 31. Dezember 1949 geboren sind, erhalten
vom Rhein-Sieg-Kreis ein entsprechendes Informationsschreiben. Der
Erhalt dieses Infobriefes ist aber keine Voraussetzung, um einen
Termin zu vereinbaren.

Termine können ausschließlich über die Buchungssysteme der
Kassenärztlichen Vereinigung vereinbart werden - entweder auf der
Website der KV unter www.116117.de oder telefonisch unter der
zentralen Rufnummer 0800 116 117 01. Gemeinsame Terminbuchungen für
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind auch diesmal möglich.

Das Land NRW hatte zum Start der Impfungen der „Generation Ü70“
Anfang April entschieden, die einzelnen Jahrgänge nur sukzessive zur
Impfung aufzurufen, um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme zu
vermeiden.
 

16.04.21

Nachdem am Freitag, 16. April, die Buchungs-Freigabe für die
Corona-Schutzimpfungen für die Jahrgänge 1944 und 1945 erfolgt ist,
können ab dem kommenden Montag, 19. April, 8 Uhr, auch Personen der
Jahrgänge 1946 und 1947 einen Impftermin in einem nordrheinischen
Impfzentrum vereinbaren.

Die Terminbuchungen im Rheinland sind unter der Telefon-Hotline 0800
116 117 01 oder über das Terminportal der Kassenärztlichen
Vereinigung (KV) möglich:
termin.corona-impfung.nrw.
Paarbuchungen sind ebenso weiterhin möglich, dabei spielt das Alter
des jeweiligen Lebenspartners keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je
nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder
Moderna zum Einsatz

Positive Entwicklung der Impfungen in Nordrhein

Das Impfgeschehen im Rheinland entwickelt sich derweil weiter positiv:
Insgesamt sind seit dem Start der Impfungen Ende 2020 durch mobile
Impf-Teams, Impfzentren und in Arztpraxen aktuell über 2,3 Mio.
Impfungen durchgeführt worden, darunter bereits rund 215.000
Impfungen in hiesigen Praxen, obwohl die Impfungen dort „erst“ vor
gut einer Woche angelaufen sind. Aktuelle Zahlen zum Stand der
Impfungen in den Städten und Kreisen des Rheinlands sind über die
Sonderseite der KV Nordrhein
coronaimpfung.nrw abrufbar.

14.04.2021

Ab Freitag, 16. April, 8 Uhr, können Angehörige der
Geburtsjahrgänge 1944 und 1945 einen Termin für eine
COVID-19-Schutzimpfung in einem Impfzentrum im Rheinland buchen. Auch
für die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner kann bei dieser
Gelegenheit unabhängig von dessen Alter direkt ein Termin mitgebucht
werden. Buchbar sind die Impftermine über die Kassenärztliche
Vereinigung (KV) Nordrhein telefonisch unter 0800 116 117 01 oder
online unter https://termin.corona-impfung.nrw

Ebenso weiterhin möglich sind Terminbuchungen für die Jahrgänge
1943 und älter. Die Personengruppe zwischen 70 und über 80 Jahren
wird in den Impfzentren mit dem Impfstoff des Herstellers
Biontech/Pfizer geimpft. Insgesamt wurden seit Beginn der Impfungen
Ende 2020 bereits über zwei Millionen Impfungen im Rheinland
durchgeführt (in Impfzentren, durch mobile Teams und in Praxen).

Praxis-Impfungen sorgen für Schub

Vor allem die nach den Ostertagen gestarteten Impfungen der
nordrheinischen Arztpraxen sorgen zunehmend für eine Beschleunigung
des Impfgeschehens. Bis Dienstagabend haben gut 3.300 Praxen aus
Nordrhein bereits rund 130.000 Impfungen über das Portal der KV
Nordrhein gemeldet. „Wir haben immer gesagt, dass die Beteiligung
der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen der Schlüssel für eine
zügige Durchimpfung der Bevölkerung ist. Nach nur einer Woche sehen
wir nun, was Dank der Praxen möglich ist - und vor allem bei
hoffentlich bald deutlich mehr zur Verfügung stehenden Impfstoffen in
den kommenden Wochen noch möglich sein kann", sagt Dr. med. Frank
Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Bergmann rechnet
damit, dass ab Ende April und insbesondere ab Mai die von der Bundes-
und Landespolitik angekündigten großen Mengen an Impfstoffen die
Anzahl der Praxis-Impfungen deutlich ansteigen lassen werden.

Täglicher Impfreport für das Rheinland

Um Interessierte über den Impffortschritt in Nordrhein zu
informieren, bietet die KV Nordrhein auf ihrer Sonderseite
https://coronaimpfung.nrw/ tagesaktuelle Zahlen und Angaben zum Stand
der Corona-Schutzimpfungen in den hiesigen Kreisen und kreisfreien
Städten. Ab sofort sind dort auch die entsprechenden regionalen
Impfzahlen aus den Praxen zu finden.

Jetzt geht es Schlag auf Schlag: Ab sofort können alle, die in diesem
Jahr 78 Jahre alt werden oder älter sind (ab Jahrgang 1943 und
älter) einen Termin für eine COVID-19-Schutzimpfung buchen – für
die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner kann unabhängig vom Alter
direkt ein Termin mitgebucht werden. Seit dem vergangenen Dienstag
(06.04.) läuft bereits die Terminvergabe für 79-Jährige. Bisher
haben davon 55.000 Menschen in Nordrhein Gebrauch gemacht. Derzeit
sind noch in fast allen Impfzentren Termine buchbar – in Abstimmung
mit den Kommunen werden in den nächsten Tagen weitere Termine
freigeschaltet.

Das Impfen in den nordrheinischen Arztpraxen, das ebenfalls direkt
nach den Ostertagen begonnen hat, ist auch sehr gut angelaufen. Bis
gestern Abend haben knapp 2.800 Praxen fast 36.000 Impfungen über das
Portal der KV Nordrhein gemeldet.

„Diese hohe Beteiligung freut uns außerordentlich. Das zeigt noch
einmal sehr deutlich, wie hoch die Impf-Bereitschaft bei den
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Nordrhein ist. Wenn – wie
von Bund und Land angekündigt – in den kommenden Wochen deutlich
mehr Impfstoff für die Praxen bereitgestellt wird, können nun
schnell mehr Menschen vor dem Coronavirus geschützt werden“, betont
der KVNO-Vorstandsvorsitzende, Dr. med. Frank Bergmann.

Die Termine für alle 1943 und davor Geborenen in Nordrhein können
telefonisch unter 0800 116 117 01 oder online unter
termin.corona-impfung.nrw
gebucht werden.  

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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