Spenden statt schenken
VR-Bank Rhein-Sieg unterstützt 13 gemeinnützige Einrichtungen
Rhein-Sieg-Kreis - „Sie alle haben es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Handicap
zu begleiten und in ihrem Alltag zu unterstützen. Ihnen gebührt für
Ihre Arbeit höchste Anerkennung, die wir durch unsere Spende
unterstreichen wollen“, erläuterte Dr. Martin Schilling,
Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Rhein-Sieg, bei seiner Begrüßung.
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde verteilte er gemeinsam mit Holger
Hürten, Ralf Löbach und Andre Schmeis insgesamt eine Summe von
45.000 Euro an 13 gemeinnützige Einrichtungen in der Region. Anstelle
von Weihnachtspräsenten und Karten für die Kunden hat sich die
Genossenschaftsbank entschlossen, diese finanziellen Ressourcen lieber
dem Motto „Spenden statt schenken“ zu widmen. Jeweils 5.000 Euro
überreichten die Mitglieder des Vorstandes an das Dr. Ehmann
Kinderhaus, den Förderverein für integratives Wohnen Niederkassel,
die Lebensgemeinschaft Eichhof, die Lebenshilfe Rhein-Sieg und die
Rhein-Sieg-Werkstätten der Lebenshilfe. Je 2.500 Euro gingen an das
evangelische Montessori-Kinderhaus Wahlscheid, die Franziskus-Schule
Neunkirchen-Seelscheid, den Gehörlosen-Verein Rhein-Sieg-Kreis, die
Gutenbergschule Sankt Augustin, die Heinrich-Hanselmann-Schule, die
inklusive und heilpädagogische Kindertagesstätte „Heidepänz“,
die LVR-Frida-Kahlo-Schule, sowie den Turnverein Donrath. Anstatt
jedoch den Verwendungszweck zu hinterfragen, interessierte sich Dr.
Martin Schilling für die Erfahrungen der Einrichtungen im
Zusammenspiel mit Behörden oder Krankenkassen. Hierbei kam ein
düsteres Bild zum Vorschein, denn den engagierten Menschen wirft man
oft den „Knüppel zwischen die Beine“. Ständig werden Richtlinien
des Teilhabegesetzes so ausgelegt, dass nachher keine Beteiligung mehr
an der Gesellschaft möglich ist. Verwaltung und Bürokratie wachsen
den Ehrenamtlichen häufig über den Kopf, dass so mancher aufgibt.
Aber auch abgelehnte Bewilligungen, etwa von Krankenkassen, bergen
laufend willkürliche Entscheidungen, die den behinderten Menschen das
Leben noch schwerer machen. Zum Beispiel wird die Anschaffung eines
Sportrollstuhls, um aktiv zu bleiben, ebenso abgewiesen wie
Kassenzulassungen von Therapeuten, die Kinder in der Tagesstätte
effektiv fördern können. Das führt dann zu Ergebnissen, die später
weit höhere Kosten verursachen, als wenn man durch frühe sportliche
oder therapeutische Maßnahmen den Menschen geholfen hätte. Vieles
was die sozialen Einrichtungen leisten, kann nicht mehr refinanziert
werden. Auch scheint immer wieder die Kommunikation zwischen Kommunen,
Gesetzgebern und Behörden nicht zu funktionieren. Daher regen die
Vertreter an, dass sich die Entscheider erst einmal informieren, bevor
sie aufgrund von „Sparmaßnahmen“ eingeschränkten Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen die Teilhabe verwehren.
- Dirk Woiciech
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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