Sicherheit an Karneval
Polizei gibt umfangreiche Informationen

Rhein-Sieg-Kreis - Die Polizei Rhein-Sieg-Kreis und die elf Kommunen in deren
Zuständigkeitsgebiet sowie die Straßenverkehrsbehörde des Kreises
haben gemeinsam einen Maßnahmenkatalog zu Karneval erarbeitet, um dem
erhöhten Sicherheitsbedürfnis angesichts der nach wie vor
flächendeckend bestehenden, abstrakten Terrorgefahr Rechnung zu
tragen. Behörden und Veranstalter verfolgen das gemeinsame Ziel, die
Sicherheit von friedlich Feiernden zu gewährleisten, damit der
rheinische Karneval traditionell gelebt werden kann und jeder Jeck
"Sicher us der Reih danze" kann.

Polizei, Ordnungsämter und private Sicherheitsdienste werden
verstärkt präsent sein und auch gemeinsam Kontrollmaßnahmen
durchführen. Sie haben sich auf mögliche Sicherheitsstörungen
vorbereitet und für eine Vielzahl von Veranstaltungen (mehr als 40)
Sondereinsätze geplant. Die Sicherheitskräfte werden insbesondere an
Weiberfastnacht sowie bei den großen Karnevalsumzügen durch die
Bereitschaftspolizei und auch von Polizistinnen und Polizisten in der
Ausbildung unterstützt.

Es ist allerdings nicht möglich, alle Karnevalsveranstaltungen zu
berücksichtigen. Insbesondere für Feiern in Gaststätten und Sälen
wird für die Veranstalter der Einsatz von qualifizierten
Sicherheitsdiensten dringend empfohlen. Für große Umzüge und
größere ortsfeste Veranstaltungen unter freiem Himmel sind räumlich
erweiterte und verstärkte Absperrungen an neuralgischen Punkten
vorgesehen. Zugangs- und Personenkontrollen werden insbesondere bei
abgesperrten stationären Feiern erfolgen.

Bei allen Veranstaltungen müssen Teilnehmer mit Taschenkontrollen
rechnen. Dabei werden Waffen (z.B. Pfefferspray, Messer,
Schlagwerkzeuge, Gaspistolen) und andere gefährliche Gegenstände
sichergestellt. Das gilt auch, wenn ein "Waffenschein" vorliegt. Die
Feiernden werden gebeten, auf große Taschen und Rücksäcke zu
verzichten.

Die Polizei Rhein-Sieg hat auch schon in den letzten Jahren genau
hingesehen und mehrere Personen identifiziert, die an den
letztjährigen Karnevalstagen durch u.a. Körperverletzungsdelikte
aufgefallen waren. Die jungen Männer haben ein sogenanntes
Bereichsbetretungsverbot erhalten. Das bedeutet, ihnen wurde der
Aufenthalt auf ausgewählten Karnevalsveranstaltungen von der Polizei
untersagt. Bei Verstoß gegen die Auflage können die Betroffenen
sofort in Gewahrsam genommen werden. Der gebannte Personenkreis ist
den Einsatzkräften vor Ort bekannt und kann jederzeit erweitert
werden.

Bei Umzügen sollten angrenzende Einmündungen und Kreuzungen von den
Zuschauern möglichst frei gehalten werden, um einen schnellen Zugang
für Einsatz- und Rettungskräfte zu ermöglichen. Diese
Örtlichkeiten werden auch zur Evakuierung der Menschen im
Gefahrenfall benötigt.

Besucher von Karnevalsveranstaltungen können ihren Beitrag zur
Sicherheit leisten, indem sie aufmerksam bleiben und ungewöhnliche
Beobachtungen der Polizei, dem Ordnungsdienst oder den
Sicherheitskräften melden. Nach wie vor gilt ein Augenmerk der
Behörden dem Jugendschutz. Verbotene alkoholische Getränke werden
bei Kindern und Jugendlichen sichergestellt. Wer als Erwachsener oder
Händler illegal Alkohol an Minderjährige abgibt, muss mit einer
Anzeige rechnen.

Eine hundertprozentige Sicherheit kann es allerdings nicht geben. Die
Polizei Rhein-Sieg sowie die zugehörigen Städte und Gemeinden sind
sich aber der gemeinsamen Verantwortung bewusst und geben ihr Bestes,
um einen friedlichen und fröhlichen Karneval 2018 zu ermöglichen.
(Bi)

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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