Gemeinsame Kontrollaktion
Ungekühltes Fleisch auf der Ladefläche

Polizei, Zoll, DEKRA und das Amt für Güterverkehr kontrollierten rund fünf Stunden gemeinsam im Industriegebiet Hürth-Knapsack. | Foto: Archiv/Lars Kindermann
  • Polizei, Zoll, DEKRA und das Amt für Güterverkehr kontrollierten rund fünf Stunden gemeinsam im Industriegebiet Hürth-Knapsack.
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Region - (lk) Das hat sich gelohnt: Bei einer gemeinsamen Kontrollaktion von
verschiedenen Behörden wurden im Industriegebiet Hürth-Knapsack in
fünf Stunden rund 60 unterschiedliche Verstöße festgestellt.

Bei einer am Montagvormittag, 15. Oktober, durchgeführten gemeinsamen
Verkehrskontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs im
Industriegebiet in Hürth-Knapsack wurden zahlreiche Verstöße
festgestellt.

Beamte des Verkehrsdienstes, ein Diensthundeführer der Polizei des
Rhein-Erft-Kreises sowie der Zoll mit Unterstützung von Bediensteten
des Bundesamtes für Güterverkehr, der Berufsgenossenschaft Verkehr
und der technischen Prüforganisation DEKRA kontrollierten im Bereich
der Industriestraße/Dr.-Krauß-Straße in der Zeit von 8 bis 13 Uhr
zahlreiche Lastkraftwagen und Kleintransporter sowie deren Fahrer und
Beifahrer.

Bei der Kontrolle stellten sie unter anderem zehn Verstöße gegen die
Sozialvorschriften und vier Verstöße gegen die technische
Kontrollverordnung fest.

Ein Fahrer eines Klein-Lkw hatte – so die Polizei – „nicht
unerhebliche Mengen ungekühltes Hühnerfleisch“ auf der
Ladefläche. Auf dem Weg zu einem Restaurant begleitete ihn ein
angeforderter Fachmann vom Veterinäramt. Dort sollte eine
abschließende Messung der Temperatur des Fleisches stattfinden, um zu
entscheiden, ob und welche Teile der Ladung noch verwendet werden
dürfen.

Der Fahrer eines Transporters fuhr die letzten Meter am Kontrollort
sehr langsam. Beamter konnte sehen, dass etwas aus dem Fenster des
Fahrzeugs geworfen wurde und holte den Gegenstand. Es handelte sich
dabei um ein Tütchen Cannabis. Der Fahrer gab zu, am Vorabend Drogen
konsumiert zu haben. Da er noch deutlich erkennbar unter
Drogeneinfluss stand, entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Einen
Führerschein hatte der 32-Jährige nicht. Die Beamten leiteten
Strafverfahren gegen ihn ein.

Ein 42-jähriger Fahrer eines Klein-Lkw mit Anhänger hatte um 11.05
Uhr einen Alkoholwert von 1,36 Promille.

Seinen Führerschein stellten die Beamten sicher und veranlassten eine
Blutprobenentnahme. Zusätzlich zu den genannten Sachverhalten standen
zwei weitere Fahrer unter dem Verdacht, vor Fahrtantritt berauschende
Mittel konsumiert zu haben. Auch ihnen wurden Blutproben entnommen und
entsprechende Verfahren gegen sie eingeleitet. Darüber hinaus
führten die Polizisten 16 sonstige Maßnahmen (wie das Erheben von
Verwarngeldern) durch.

Die Beamten des Zolls führten ihre Kontrollen im Hinblick auf
mögliche Schwarzarbeit und Finanzkontrollen durch und stellten 30
Verstöße fest.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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