Betriebsratswahlen
Ein Betriebsrat kann helfen

Warben im Frechener Hof für die Betriebsratswahlen 2018: (v.l.) Siegfried Dörr (DGB-Vorsitzender Rhein-Erft), Thomas Rösner (Hanon Systems), Claudia Tiwi-Burkert (AWO Rhein-Erft) und DGB-Regionalgeschäftsführer Jörg Mährle. | Foto: Lars Kindermann
  • Warben im Frechener Hof für die Betriebsratswahlen 2018: (v.l.) Siegfried Dörr (DGB-Vorsitzender Rhein-Erft), Thomas Rösner (Hanon Systems), Claudia Tiwi-Burkert (AWO Rhein-Erft) und DGB-Regionalgeschäftsführer Jörg Mährle.
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Region - (lk) Vielen Arbeitnehmern im Rhein-Erft-Kreis fehlt die Unterstützung
durch einen Betriebsrat: „Von den 139.000 Beschäftigten im Kreis
werden nur rund 50 Prozent von einem Betriebsrat vertreten“,
erklärt Siegfried Dörr, Kreisverbandsvorsitzender des Deutschen
Gewerkschaftsbundes.

Die Betriebsratswahlen haben begonnen: Bis zum 31. Mai wählen die
Beschäftigten bundesweit in rund 28.000 Betrieben ihre betriebliche
Interessenvertretung.

Der Betriebsrat vertritt die Interessen von Arbeitnehmern gegenüber
dem Arbeitgeber. Ob Arbeitsschutzgesetze, Arbeitszeitregelungen,
Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen: Betriebsräte achten
darauf, dass sie umgesetzt werden. Sie sind die demokratisch
legitimierten Vertretungen der Beschäftigten.

Im Rhein-Erft-Kreis sind rund 70.000 Arbeitnehmer durch einen
Betriebsrat vertreten und dazu aufgerufen zu wählen. In großen
Unternehmen gehört der Betriebsrat fest zum Arbeitsalltag, in
kleineren Firmen ist die Interessenvertretung weniger üblich.

Das trifft auch für den Rhein-Erft-Kreis zu: 90 Prozent der
Großbetriebe mit über 500 Beschäftigten haben einen Betriebsrat.
Bei Kleinbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten sind es nur 7 Prozent.

„Betriebsräte leisten eine großartige Arbeit. Sie sorgen dafür,
dass Gesetze und Tarifverträge umgesetzt werden und engagieren sich
für sichere und gute Arbeitsverhältnisse“, erklärt Jörg Mährle,
Geschäftsführer der DGB- Region Köln-Bonn.

In Betrieben mit Betriebsrat würden die Beschäftigten nicht nur mehr
Geld verdienen, diese hätten auch familienfreundliche Arbeitszeiten.
Aber auch das Unternehmen profitiere: „Betriebe mit Betriebsrat sind
nachweislich innovativer und produktiver“, so Mährle,„Gerade in
Zeiten der Digitalisierung brauchen wir starke Betriebsräte, die
diesen Wandel im Sinne der Beschäftigten mitgestalten“, ergänzt
Siegfried Dörr, Vorsitzender des Kreisverbandes Rhein-Erft.
Betriebsratswahlen finden regelmäßig alle vier Jahre von März bis
Mai statt. Besteht noch kein Betriebsrat im Unternehmen, kann auch
außerhalb dieses Zeitraumes jederzeit gewählt werden. Betriebsräte
können in Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten gegründet
werden. Wahlberechtigt sind nicht nur Vollzeitbeschäftigte sondern
auch Teilzeitbeschäftigte, volljährige Auszubildende, Praktikanten
sowie befristet Beschäftigte und Aushilfen.

Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht behindern. Trotzdem käme es immer
wieder vor, dass Arbeitgeber ihren Angestellten mit Kündigungen und
Gehaltskürzungen drohen würden, wenn diese sich um einen Betriebsrat
bemühen würden.

Ist ein Betriebsrat gewählt, ist er rechtlich geschützt und nur noch
schwer kündbar. Doch bis dahin vergehen einige Wochen. Daher würden
viele Arbeitnehmer diesen Schritt scheuen, weiß auch Thomas Rösner.
Er ist Betriebsratsmitglied des Koreanischen Unternehmens Hanon
Systems mit Sitz in Kerpen: „Erst wenn der Leidensdruck zu groß
wird oder umgreifende Umstrukturierungen anstehen, wünschen sich
viele Arbeitnehmer einen Betriebsrat“. Claudia Tiwi-Burkert,
Betriebsratsvorsitzende der AWO Rhein-Erft, sieht aber aktuell genug
gute Gründe diesen Schritt zu wagen: „Ein großes Thema ist zurzeit
der Datenschutz. Dazu gehören Themenbereiche wie Videoüberwachung
oder versteckte Zeiterfassung.“ Nicht selten würden Betriebe nach
Gutsherrenart geführt.

Ist ein Betriebsrat gewählt, erhalten die Gewählten Anspruch auf
Grundlagenseminare, die der Arbeitgeber bezahlen muss.

Wer in seinem Betrieb aktiv eine Betriebstat gründen möchte, bekommt
Unterstützung und Beratung bei der jeweiligen Branchengewerkschaft.
Informationen hierzu erteilt die DGB-Geschäftsstelle Köln-Bonn unter
koeln@dgb.de oder ( 02 21 – 5 00 03 20.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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