Ab Donnerstag: Zutritt nur mit Negativtest
Das gilt für alle Dienststellen des Kreises

Foto: Foto/Grafik: OBK

Gummersbach - Der Oberbergische Kreis ordnet ab Donnerstag, 22. April,  eine
Schnelltest-Pflicht für den Besuch seiner Dienststellen an. Zugang
wird nur noch nach Vorlage eines negativen Schnelltest-Ergebnisses
gewährt. Ausgenommen von der Regelung ist das Impfzentrum. Hier muss
kein Schnelltest-Ergebnis vorgelegt werden; eine Testung vor dem
Besuch des Impfzentrums wird aber empfohlen.
Bei allen anderen Dienststellen sollten Bescheinigungen, die im Rahmen
der kostenfreien Bürgertestung durch die zugelassenen Teststellen
(www.obk.de/teststellen) ausgestellt werden, vorgelegt werden.
Ebenfalls akzeptiert werden Bescheinigungen, die im Rahmen einer
Beschäftigtentestung oder eines einrichtungsbezogenen Testkonzepts
durch geschultes Personal durchgeführt werden. Unter www.obk.de/faq
(„Schnelltest-Stellen“) informiert der Kreis über die möglichen
Nachweise. In allen Fällen gilt: Zwischen der Durchführung des Tests
und dem Besuch der Kreisverwaltung dürfen höchstens 24 Stunden
liegen. Selbsttests werden nicht anerkannt.
Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen.
Beim Besuch ist außerdem das Tragen einer medizinischen Maske
(FFP-2-Maske oder OP-Maske) Pflicht.
Das Straßenverkehrsamt und die Ausländerbehörde kontaktieren die
Bürger, die bereits einen Termin vereinbart haben und informiert sie
über die Schnelltest-Pflicht.
Die übrigen Dienststellen der Kreisverwaltung sind nur nach
telefonischer Voranmeldung persönlich erreichbar. Neben den bekannten
Rufnummern und E-Mail-Adressen, die im Bürger-Service-Portal der
Kreisverwaltung unter www.obk.de/anliegen abrufbar sind, ist die
Kreisverwaltung für allgemeine Anliegen unter 0 22 61/8 80
(Telefonzentrale) erreichbar.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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