Rund 1.000 Kita-Plätze fehlen in Leverkusen
Neue Richtlinien bei Kita-Platzvergabe

Die Kita an der Masurenstraße wurde im vergangenen Jahr in Betrieb genommen. | Foto: Britta Meyer
  • Die Kita an der Masurenstraße wurde im vergangenen Jahr in Betrieb genommen.
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Leverkusen - Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiges
gesellschaftspolitisches Thema, das bisher nur ansatzweise gelöst
wurde. Eine qualifizierte Betreuung und Förderung, beginnend im
Kleinstkindalter, ist dabei ein entscheidender Baustein.

Ein mehr als spackes Kita-Platzangebot in Leverkusen sowie die seit
Dezember 2017 richterlich erlassenen Vergabekriterien für kommunale
Einrichtungen betreffen junge Familien zusätzlich.

Rund 1.000 Plätze fehlen in der Stadt, so neue Berechnungen. Dem
gegenüber stehen fünf Kitas, die in der Planung sind, und die
voraussichtlich ab August bezugsfähige Einrichtung an der
Heinrich-Lübke-Straße in Steinbüchel. Dass dies immer noch nicht
reicht, darin sind sich Angela Hillen, Leiterin des Jugendamtes, und
der zuständige Dezernent Marc Adomat einig. Zumal die Planungen den
heutigen Eltern nicht mehr helfen.

Dennoch sind beide zuversichtlich, der überwiegenden Zahl der
Familien mit Kindern im Kleinkindalter einen geeigneten Platz anbieten
zu können. Eltern können sich im Online-Kita-Planer der Stadt für
ihre Wunscheinrichtung anmelden. Die Platzvergabe erfolge dann anhand
bestimmter Kriterien. Dabei bleibe das persönliche Gespräch der
Kita-Leitung mit den Eltern und die Berücksichtigung von besonderen
Lebensumständen entscheidend.

So sollen weder Geschwisterkinder in getrennten Einrichtungen
untergebracht werden noch Alleinerziehende mit voller Arbeitsstelle
nur einen 35-Stunden-Platz erhalten. Auch Familien, die einen
pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, können auf einen
bestmöglich auf die Lebenssituation zugeschnittenen Kitaplatz hoffen.

„Das haben wir bisher auch schon so gemacht“, betont Dezernent
Adomat. „In diesem Jahr wenden wir diese Vorgabe aber erstmals
offiziell an.“ Für die Eltern heißt es aber nun, dass sie den
Betreuungsbedarf eines 45-Stunden-Platzes nachweisen müssen,
beispielsweise durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder einen
Nachweis über die Betreuung der Pflegebedürftigkeit eines
Angehörigen.

Die endgültige Entscheidung trifft nach wie vor die Kita-Leitung.
„Im persönlichen Gespräch lassen sich die Umstände am besten
klären und die Leiterinnen unserer Einrichtungen machen das gut“,
sagt Hermann Carl, Fachbereich Kinder und Jugend. Zur Verfügung
stehen jungen Eltern derzeit 40, ab August voraussichtlich 41
städtische und 45 Kitas in anderen Trägerschaften. Diese sind nicht
von den Vergabekriterien betroffen, aber auch über den Kita-Planer
vormerkbar.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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