Rück- und Ausblick
Arbeitgeberverband zum Jahreswechsel 2020/2021
Zum Jahresende blickt der Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes
der Metall- und Elektroindustrie Rhein-Wupper e.V. und der
Unternehmerschaft Rhein-Wupper e.V., Rechtsanwalt Andreas Tressin, auf
das Jahr 2020 zurück und gibt einen Ausblick auf das kommende
Jahr:Rückblick 2020Belegschaften im Krisenmanagement noch näher
zusammengerückt
Das Corona-Virus stellte die Unternehmen 2020 vor nie da gewesene
Herausforderungen. Es ging täglich darum, Entscheidungen zu treffen,
um die eigenen Mitarbeiter zu schützen und zugleich die
Geschäftstätigkeit möglichst aufrecht zu erhalten. Druck und
Dringlichkeit zwangen immer wieder zu schnellem Handeln, ohne die
Konsequenzen der Entscheidungen umfänglich erörtern zu können.
Pragmatische Lösungen waren nicht nur in der Arbeitsorganisation im
Unternehmen, sondern auch im Beziehungsmanagement mit den Mitarbeitern
gefragt, wenn es zum Beispiel um die Sorge des Erhalts der
Arbeitsplätze oder um die Logistik bei der Betreuung der Kinder ging.
Und schließlich mussten auch noch die zum Teil völlig
unterschiedlichen Aussagen und Vorgaben der Gesundheits-ämter
gemanagt werden. Das ging natürlich zwangsläufig auch zu Lasten der
Produktivität und damit der Arbeitskosten. Am wichtigsten im
auslaufenden Jahr aber war die Erkenntnis, dass die Belegschaften im
Krisenmanagement näher zusammengerückt sind.
Ausblick 2021Tressin fordert investitionsfreundliche Rahmenbedingungen
sowie länger-fristige Konzepte und Strategien in der Corona-Politik
Für die Unternehmen wird Corona auch 2021 eine große Herausforderung
sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch bei der Aufrechterhaltung
der Arbeitsorganisation am Maßstab der jeweiligen Hygienevorgaben
bleiben. So werden auch künftig die Sicherheits- und Hygienekon
-zepte mit großem Aufwand auf ihre Aktualität überprüft und
angepasst werden müssen; gleichzeitig gilt es weiterhin die
Liquidität und die Arbeitsplätze zu sichern sowie die digitalen
Zukunftstechnologien, den Klimaschutz und die E-Mobilität zu
finanzieren.
Die Bundesregierung hat mit ihren Hilfsprogrammen sicherlich einiges
dafür getan, ökonomische Schäden durch die Corona-Pandemie zu
begrenzen. Doch staatliche Fürsorge kann und darf
marktwirtschaftliche Prozesse nicht außer Kraft setzen. Nach der
Vielzahl von Einzelhilfen muss es nun endlich darum gehen,
Strukturreformen auf den Weg zu bringen; nur das ist nachhaltig. Jetzt
ist es des-halb umso wichtiger, dass die Erwartungen der Unternehmen
und der Menschen stimuliert werden; denn welcher Unternehmer würde
unter den aktuellen Bedin-gungen investieren, welcher Konsument bei
der Sorge um den Arbeitsplatz shop-pen gehen? Wir alle stehen vor
massiven Transformationen. Dafür sind investitionsfreundliche
Rahmenbedingungen mit steuer-, verwaltungs-, bau- und
arbeits-rechtlichen Freiräumen erforderlich, damit Unternehmen in
neue Technologien und Arbeitsplätze investieren. Denn für die
Umsetzung sorgt in einer sozialen Marktwirtschaft nicht der Staat,
sondern der Unternehmer. Wir werden sicherlich weiterhin lernen
müssen mit Corona zu leben. Angesichts der großen
volkswirtschaftlichen Schäden sind nach dem aktuellen Lockdown mehr
denn je treffsichere, anreizorientierte sowie rechtssichere und
längerfristige Konzepte und Strategien gefragt, wie wir Wirtschaft
und das gesellschaftliche und öffentliche Leben erlauben können. Die
Bürger und die Wirtschaft brauchen nämlich eine Corona-Perspektive,
die nicht nur bis Mitte Januar reicht, sondern ihnen zumindest für
das nächste halbe Jahr einen Kompass gibt. Hier stehen die
politischen Entscheidungsträger in der Pflicht, entsprechende auf
Fakten basierende Grundlagen zu schaffen, die den
verfassungsrechtlichen Grundsätzen von Gleichheit und
Verhältnismäßigkeit entsprechen. Das ist für viele Unternehmen und
Arbeitsplätze in diesem Land von existenzieller Bedeutung.
Unabhängig hiervon kann nur Verläss-lichkeit, Nachvollziehbarkeit
und Planbarkeit in der Bevölkerung Akzeptanz finden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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