Überblick zum Corona-Virus
43. bestätigter Fall in Köln, Großveranstaltungen untersagt

Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archiv

Köln - Stand 10. März 2020: Es gibt auf dem Gebiet der Stadt Köln den
insgesamt 43. bestätigten Corona-Virus-Fall. Von den bestätigten
Fällen sind derzeit noch 42 in Quarantäne – 38 in häuslicher und
vier Fälle in stationärer.

Aufgrund der steigenden Zahl von Corona-Infektionen hat das Land am
heutigen Dienstag, 10. März 2020, einen Erlass des
Gesundheitsministeriums an die örtlichen Behörden vorgestellt.
Danach sollen die örtlichen Behörden mit sofortiger Wirkung
Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und
Besuchern unabhängig von ihrem Veranstaltungsort grundsätzlich
absagen. Die Stadt Köln wird den Erlass unverzüglich umsetzen. Schon
heute sind alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden
untersagt. Die Veranstalter wie zum Beispiel Philharmonie und Musical
Dome sind informiert. Die Stadt hat sich entschieden, das Verbot
zunächst bis zum 10. April 2020 (Karfreitag) zu befristen. Bis zu
einer erwarteten Teilnehmerzahl von 1.000 gelten in Köln und in NRW
die Regelungen und Handlungsempfehlungen zur Gesundheitsgefährdung
von Veranstaltungen, die von den Veranstaltern, sowie auch den
Verantwortlichen der Räume, in denen die Veranstaltung stattfinden
soll, selbst durchgeführt werden. Dazu hat die Stadt Köln eine
Information und eine Checkliste veröffentlicht, die auf den
Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes beruhen. Die Unterlagen sind
unter www.stadt-koeln.de zu finden. Diese werden umgehend entsprechend
aktualisiert.

KGS Bülowstraße bis einschließlich 20. März geschlossen

An der Maternus-Grundschule KGS Bülowstraße in Nippes ist im Kreis
der Mitarbeitenden eine Person an Corona erkrankt. Nach Ermittlungen
im Schulumfeld hat das Gesundheitsamt angeordnet, dass die Schule bis
einschließlich 20. März 2020 geschlossen bleibt. Alle Schülerinnen
und Schüler, das Lehrerkollegium sowie alle weiteren Beschäftigten
wurden unter häusliche Quarantäne gestellt.

Das Gesundheitsamt informiert die Erziehungsberechtigten mit einem
Elternbrief. Darin heißt es: „Die Isolierung der Schülerinnen und
Schüler dient dem Schutz von uns allen vor Ansteckung mit dem
neuartigen Coronavirus und soll die Verbreitung der Erkrankung
verhindern. Weitere im gleichen Haushalt lebende Personen wie Eltern
oder Geschwisterkinder sind nicht von der Isolierung betroffen. Sie
gehören nicht zum Kreis der engen Kontaktpersonen (Kontaktpersonen
der Kategorie 1) und können weiter zur Arbeit oder in
Gemeinschaftseinrichtungen gehen.“ Das Gesundheitsamt weist
ausdrücklich darauf hin: „Alle bisherigen Daten zeigen, dass Kinder
nicht zur Risikogruppe für einen schweren Krankheitsverlauf
zählen.“

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

22 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.