Vorsorglicher Impfstopp
Kein AstraZeneca für Frauen unter 55 Jahren

Der Kreis Euskirchen hat vorsorglich die Impfungen mit AstraZeneca an Frauen, die jünger als 55 Jahre alt sind, gestoppt. | Foto: Symbolbild/Pixabay
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Kreis Euskirchen - Kreis Euskirchen verimpft AstraZeneca mit sofortiger Wirkung nicht
mehr an Frauen, die jünger als 55 Jahre sind.

(me). Der Kreis Euskirchen hat in Abstimmung mit der ärztlichen
Leitung des Impfzentrums in Marmagen entschieden, dass mit sofortiger
Wirkung der Impfstoff AstraZeneca nicht mehr an Frauen in der
Altersgruppe U55 verimpft wird.

Nach einem ersten Fall am 26. März wurde dem Gesundheitsamt des
Kreises Euskirchen am 28. März ein weiterer Verdacht auf eine
schwerwiegende Erkrankung nach Impfung mit „COVID-19 Vaccine
AstraZeneca“ angezeigt. Auch hier erfolgte die Meldung durch den
verantwortlichen Arzt des regionalen Impfzentrums, nachdem er
entsprechende Informationen von der behandelnden Klinik erhalten
hatte.

Beide Patientinnen entwickelten mit dem Abstand weniger Tage zur
Impfung eine Sinusvenenthrombose.

Während eine 47 Jahre Patientin an den Folgen verstarb, befindet sich
die jetzt gemeldete, 28 Jahre alte Patientin in einem stabilen Zustand
und wird in einer Spezialklinik versorgt.

Das Gesundheitsamt des Wohnsitzes dieser Patientin ist ebenso
informiert wie das Landeszentrum Gesundheit NRW, das
Gesundheitsministerium in Düsseldorf und das Paul-Ehrlich-Institut.

Da aktuell nicht ausgeschlossen werden kann, dass Tatsachen vorliegen,
die gegen eine alters- und geschlechtsübergreifende Verimpfung
„COVID-19 Vaccine AstraZeneca“ sprechen, hat sich der Krisenstab
des Kreises Euskirchen dazu entschlossen, die Impfung mit diesem
Impfstoff bei Frauen unter 55 auszusetzen. Diese Entscheidung fällte
der Krisenstab nach fachlicher Beratung durch den Leiter des
Gesundheitsamtes Christian Ramolla und nach Rücksprache mit dem
leitenden Impfarzt Frank Gummelt sowie dessen Stellvertreterin Dr.
Ulrike Zunker.

Zuvor waren Rückfragen bei den Oberbehörden damit beantwortet
worden, dass das Paul-Ehrlich-Instuitut die Vorgänge gewissenhaft
prüfe, eine abschließende Stellungnahme jedoch nicht erfolgen
könne. Landrat Markus Ramers hat dazu mit NRW-Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann und Staatssekretär Dr. Edmund Heller telefoniert,
die sich persönlich für eine zeitnahe, abschließende Klärung durch
die Fachleute einsetzen.

Landrat Ramers betont, dass dies eine Maßnahme des vorbeugenden
Gesundheitsschutzes ist, und in keiner Weise der Entscheidung
zuständiger Bundesbehörden vorgreifen soll. „Kein Impfstoff wird
vernichtet, alle Frauen, denen heute oder morgen kein Impfangebot
gemacht werden kann, werden zeitnah nachgeimpft.“

In diesem Zusammenhang weist der Kreis Euskirchen darauf hin, dass
Geimpfte sofort einen Arzt aufzusuchen sollen, wenn sie nach der
Impfung Symptome wie Kurzatmigkeit, Brustschmerzen, Beinschwellungen
oder anhaltende Bauchschmerzen entwickeln.

Außerdem sollten alle Personen, die nach der Impfung neurologische
Symptome aufweisen, wie starke oder anhaltende Kopfschmerzen oder
verschwommenes Sehen, oder bei denen nach einigen Tagen auf der Haut
Blutergüsse (Petechien) außerhalb des Verabreichungsortes der
Impfung auftreten, umgehend einen Arzt aufsuchen.

Die Impfungen mit AstraZeneca für Männer sowie für ältere Frauen
Ü55 gehen ebenso wie geplant weiter wie die Impfungen mit BioNTech.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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