Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung dürfen an Bundestagswahl teilnehmen

(red) - Viele Menschen mit Behinderung dürfen am 26. September zum ersten Mal
wählen. Der Hintergrund: Rund 85.000 Deutsche mit rechtlicher
Betreuung in allen Angelegenheiten waren bisher von Bundestagswahlen
ausgeschlossen. Auch Julian Peters aus Nettetal. Jetzt darf er zum
ersten Mal sein Grundrecht ausüben.

Für Julian Peters aus Nettetal geht am 26. September ein lang
gehegter Wunsch in Erfüllung. Der 33-jährige Mann mit Down-Syndrom
nimmt zum ersten Mal in seinem Leben an einer Bundestagswahl teil.
Bisher durfte er das nicht – weil das Gericht für ihn eine
rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten verfügt hat. Gegen
diese verfassungswidrige Diskriminierung von Menschen mit Behinderung
hatte die Lebenshilfe viele Jahre gekämpft. Und erst als ihr das
Bundesverfassungsgericht am 29. Januar 2019 Recht gab, machte der
Bundestag den Weg frei für ein Wahlrecht für alle.

„Für uns ist es ein großartiger Erfolg, dass der ungerechtfertigte
Ausschluss von diesem Bürgerrecht ein Ende hat! Ich freue mich mit
allen, die endlich wählen dürfen“, sagt
Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin
a.D.

Damit nun auch wirklich alle ihr urdemokratisches Grundrecht
wahrnehmen können, erklärt die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf
ihrer Internetseite www.lebenshilfe.de, wie das mit dem Wählen geht
– umfassend und auch in Leichter Sprache. Dort sind zudem die
Antworten der Parteien auf die behindertenpolitischen Fragen der
Lebenshilfe zu finden, ebenfalls übersetzt in Leichte Sprache.

Etwa 85.000 Menschen mit Behinderung und rechtlicher Vollbetreuung
waren bisher in Deutschland von Bundestagswahlen ausgeschlossen. Ihnen
rät die Lebenshilfe dringend: Wer jetzt noch keine
Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend an sein
zuständiges Wahlamt wenden. Die rechtlichen Betreuerinnen und
Betreuer sollen die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen.

Julian Peters, der im Café des Freilichtmuseums in Grefrath auf einem
sogenannten Werkstatt-Außenarbeitsplatz beschäftigt ist, hat schon
Erfahrungen mit dem Wählen gesammelt. Er hat seine Kreuzchen bei der
Europawahl 2019 und 2017 bei der letzten Landtagswahl in
Nordrhein-Westfalen machen dürfen. Jetzt entscheidet er mit, wer
neuer Bundeskanzler oder neue Bundeskanzlerin wird. Er verrät aber
nicht, wem er seine Stimme gibt: „Das ist mein Geheimnis. Wichtig
ist, dass die Politiker etwas für uns Menschen mit Behinderung tun.
Wir wollen überall dabei sein. Wir wollen die gleichen Rechte wie
alle anderen auch!“

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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