Wespennest entfernen
Vermieter ist verantwortlich

Ein Wespennest an der Wohnung: Wie und von wem muss es entfernt werden? | Foto: Thomas Mühl/Pixabay.com
  • Ein Wespennest an der Wohnung: Wie und von wem muss es entfernt werden?
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Wesseling - Letztes Jahr gab es eine große Wespen-Plage in NRW. Für dieses Jahr
zeichnet sich wetterbedingt Ähnliches ab. Wer ist zuständig, wenn
ein Wespennest an der Mietwohnung hängt? Was ist zu tun? Der
Ortsverein Haus & Grund Wesseling informiert.

„Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, ein
Wespennest entfernen zu lassen“, erklärt die stellvertretende
Vorsitzende des Wesselinger Haus- und Grundbesitzervereins, Rita
Oberscheid, und ergänzt: „Das Entfernen von Wespennestern ist keine
regelmäßig anfallende Aufgabe. Deswegen können Vermieter die Kosten
nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen.“ Zu rechnen ist mit
Ausgaben von rund 150 Euro inklusive Anfahrt. „Seien Sie skeptisch,
wenn deutlich mehr verlangt wird. Es gibt viele schwarze Schafe auf
diesem Gebiet, die mit Wucherpreisen von über 2.000 Euro Kasse zu
machen versuchen“, warnt Rita Oberscheid.

Allerdings muss es nicht unbedingt zur Entfernung kommen. „Wenn
viele Wespen an der Wohnung zu beobachten sind und noch kein Nest zu
sehen ist, sollte man die Lage beobachten und mögliche
Nahrungsquellen für die Tiere beseitigen. Also beispielsweise kein
Essen offen herumstehen lassen, das die Insekten anlockt“, so Rita
Oberscheid. Wenn bereits ein Nest da ist, gilt: Bei bestimmten
Wespenarten darf ein Nest beseitigt werden, wenn davon eine erhebliche
Beeinträchtigung oder Gefahr ausgeht, speziell bei Allergikern im
Haushalt. Daher sollte man einen Schädlingsbekämpfer um Rat fragen.
„Wenn Türen, Rollladenkästen oder Bereiche in der Nähe der
Fenster betroffen sind, sollte das Wespennest möglichst bald entfernt
werden“, rät der Haus- und Grundbesitzerverein Wesseling und steht
zu Rückfragen seinen Mitgliedern gern und jederzeit über die
örtliche Beratungsstelle zur Verfügung.Er gibt zu bedenken: „Je
größer das Nest wird, desto aufwändiger wird seine Beseitigung.
Außerdem haben die Schädlingsbekämpfer im Hochsommer randvolle
Terminkalender.“

Wenn der Profi nicht gleich kommen kann, sollten Hauseigentümer aber
auf keinen Fall selbst Hand anlegen. Gelegentlich sind Mieter aus
Naturschutzgründen gegen eine Beseitigung der Wespen. „Vermieter
sollten sich in diesem Fall die Weigerung vom Mieter schriftlich geben
lassen“, rät Rita Oberscheid. Dann könne dem Vermieter später
keine Untätigkeit vorgeworden werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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