Ärger an der Escher Straße
Anwohner fühlen sich durch die parkenden Lkw belästigt

An der Escher Straße geht das Abstellen von Lkw auch an Sonn- und Feiertagen lustig weiter, weil eine Überprüfung dem Ordnungsamt zu aufwändig erscheint.  | Foto: Schriefer
  • An der Escher Straße geht das Abstellen von Lkw auch an Sonn- und Feiertagen lustig weiter, weil eine Überprüfung dem Ordnungsamt zu aufwändig erscheint. 
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Bilderstöckchen - (rs). Der Ärger ist vorprogrammiert. Denn die Straßenverkehrsordnung
ist in manchen Punkten so schwammig, dass die Regeln in die eine oder
andere Richtung interpretiert werden können. So ist es zum Beispiel
bei der Frage, wann es Lkw-Fahrern erlaubt ist, Fahrzeuge mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als siebeneinhalb Tonnen sowie mit
Anhängern von mehr als zwei Tonnen zulässiger Gesamtmasse in reinen
und allgemeinen Wohngebieten abzustellen. Auf eine Beschwerde von
Anwohnern hat jetzt die Verwaltung mit einer recht hilflos
erscheinenden Antwort reagiert.

Klar geregelt sei, dass Lkw von der beschriebenen Größe in solchen
Wohngebieten – zu denen die Escher Straße gehört – nicht
regelmäßig in der Zeit von 22 bis sechs Uhr und an Sonn- und
Feiertagen abgestellt werden dürfen, hat Benjamin Schöttge von der
Abteilung Bürgerdienste der Stadt auf eine Bürgerbeschwerde
geantwortet. Aber in der Praxis führe diese Gesetzeslage zu
erheblichen Problemen, weil sie aufwändige Ermittlungen für das
Ordnungsamt bedeute, heißt es im Antwortschreiben der Stadt.
Zunächst müsse die Gesamtmasse des abgestellten Lkw ermittelt und
dann noch nachgewiesen werden, dass das kontrollierte Fahrzeug auch
regelmäßig dort parkt.

Für den Bereich Escher Straße bedeute dies, dass mindestens drei in
kurzer Zeit auseinanderfolgende Kontrolltermine nach 22 Uhr
beziehungsweise an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden müssten,
so Benjamin Schöttge. „Bei entsprechender Feststellung ist dann
allenfalls eine Verwarnung möglich, womit das Parken durch Lkw im
kritischen Abschnitt nicht unterbunden wird“, schreibt er. Benjamin
Schöttge versprach aber, dass der Ordnungs- und Verkehrsdienst der
Stadt nun versuchen werde, eine im Sinne der StVO praktikable Lösung
zu finden, um in Zukunft die Kontrollaktivitäten sinnvoll und
zielgerecht zu gestalten.

Auch die Bezirksvertretung Nippes steht bei dieser Problematik
vermutlich etwas auf dem Schlauch. Denn sie hatte bereits vor zwei
Jahren einstimmig die Verwaltung aufgefordert, im fraglichen Bereich
umgehend ein absolutes Halteverbot (VZ 283) einzurichten und den
Bereich verstärkt zu überwachen. Darüber hinaus hatte
Bezirksvertreter Ludger Traud (SPD) vor einem Jahr vorgeschlagen, an
der Escher Straße anstelle von Abstellplätzen doch besser einen
Fahrradstreifen anzulegen. Geschehen ist aber nichts, und auch in
diesem Jahr geht wohl das Hornberger Schießen in dieser Problematik
weiter.
Auf der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung soll das Thema noch
einmal diskutiert werden. Sie hätten sich Mitte April bei einer
Ortsbesichtigung ein Bild von der Situation an der Escher Straße
gemacht, sagte Bezirksbürgermeister Bernd Schössler. „Wir werden
die Verwaltung noch einmal auffordern, dort einen Fahrradstreifen
einzurichten.“

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RAG - Redaktion

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