Baugenehmigung lässt auf sich warten
Rather See: Wasserski-Anlage droht Verzögerung

Am Rather See soll eine Freizeit- und Wasserski-Anlage entstehen. Doch das Vorhaben ist ins Stocken geraten. | Foto: König
  • Am Rather See soll eine Freizeit- und Wasserski-Anlage entstehen. Doch das Vorhaben ist ins Stocken geraten.
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Rath/ Heumar - (kg). Wasservögel und ein Schwanenpaar sind unterwegs. In der
Ferne hört man das Rauschen der Autobahnen. Lange Zeit wurden im
Rather See Kies und Sand gefördert, unterhalb der Wasserlinie macht
sich dies durch unterschiedliche Tiefen bemerkbar. Das durch
Grundwasser gespeiste Gewässer liegt mehrere Meter tiefer als das
übrige meist ebenerdige Gelände.

Unabhängig davon und wohl auch aufgrund der abgezäunten Lage hat
sich am Rather See in den vergangenen Jahrzehnten ein Refugium
etabliert, das aus einer abwechslungsreichen Flora und Fauna besteht.
Dieses Szenario ist nicht unbemerkt geblieben: Der „Rather See“
ist beliebt. Davon zeugen zahlreiche Besucher und geparkte Fahrzeuge.
An schönen Tagen ist hier viel los, obwohl das Betreten des Geländes
verboten ist.

Dass am See seit längerem eine Freizeit- und Wasserski-Anlage
entstehen soll, ist bekannt. Die Meinungen hierüber gehen
auseinander. Die Initiative „Rather See frei“ spricht sich gegen
die Pläne aus. Der Investor reichte im Herbst 2019 einen Bauantrag
ein, im Mai 2020 stimmte der Rat der Stadt Köln dem Bebauungsplan
gegen die Stimmen von Grünen, Linken und der Gruppe GUT zu.

Zur dennoch fehlenden Genehmigung teilte das Bauaufsichtsamt auf
Nachfrage mit, dass ein entsprechender Antrag eingereicht worden sei
und dieser sich in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht und der
Architektin des Projektentwicklers in der Überarbeitung befinde.

Das zuständige Amt erklärte weiter: „Da auch noch einige
Fachämter im Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden müssen und
sich daraus gegebenenfalls noch ein Ergänzungs- oder
Überarbeitungsbedarf entwickelt, ist ein Genehmigungszeitpunkt
derzeit nicht absehbar.“ Von dieser Genehmigung hängt ab, ob Bäume
gefällt werden dürfen. Diese Rodungsarbeiten dürfen aber nur bis
Ende Februar und dann wieder ab Anfang November durchgeführt werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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