Keine Hoffnung
Hansemannstraße 2 ist nicht mehr zu retten und wird abgerissen

Abriss genehmigt: Das bei Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück schwer beschädigte Denkmal Hansemannstraße 2 aus dem Jahr 1870 muss abgerissen werden. | Foto: Brühl
  • Abriss genehmigt: Das bei Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück schwer beschädigte Denkmal Hansemannstraße 2 aus dem Jahr 1870 muss abgerissen werden.
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Ehrenfeld - (cb). „Für mich ist das Wort Abriss nicht gesetzt. Wir werden
juristisch alles tun, um den Abriss zu verhindern. Ich komme wieder,
um zu berichten, wie es mit dem Denkmal Hansemannstraße 2 weiter
geht“, dies kündigte Stadtkonservator Dr. Thomas Werner den
Ehrenfelder Bezirksvertretern noch im Juni an. Öffentlich ist er in
der Bezirksvertretung zwar bislang nicht wieder in Erscheinung
getreten, aber das denkmalgeschützte Gebäude Hansemannstraße 2 in
Ehrenfeld, das im Mai dieses Jahres bei Bauarbeiten auf dem
Nachbargrundstück schwer beschädigt wurde, kann in seiner Substanz
nicht erhalten werden.

Bei dem Haus aus der Zeit um das Jahr 1870 handelt es sich um ein
ehemaliges Bäckereigebäude, das die frühe Besiedelung Ehrenfelds
und die Entwicklung des Stadtteils dokumentiert. Sein Verlust sei
daher für die Denkmalpflege ausgesprochen schmerzlich, so die
Stellungnahme des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege auf
Nachfrage. Bei Aushubarbeiten für einen Neubau eines Wohnkomplexes
auf dem angrenzenden Grundstück sackte bereits Ende März das Haus
Hansemannstraße 2 ab. Dadurch entstand ein großer Riss, der quer
durch das gesamte Gebäude verläuft. Der Eigentümer des Gebäudes
– die Kölner Immobilienfirma WvM - beantragte daraufhin den
Abriss.Es hagelte Kritik aus Politik und Bürgerschaft. Nach
Bekanntwerden des Schadens ordnete das Bauaufsichtsamt die sofortige
Sicherung und Sperrung des nicht bewohnten Hauses an und verhängte
einen Baustopp für die benachbarte Baustelle. Die WvM, der sowohl das
geschädigte Denkmal Hansemannstraße 2 als auch das
Nachbargrundstück gehört, auf dem es beim Bau des Wohnkomplexes zu
den Bodensetzungen gekommen war, beteuerte, nicht für den Schaden
verantwortlich zu sein. „Die Arbeiten wurden von einem renommierten
und spezialisierten Unternehmen fehlerfrei nach Vorgabe der geprüften
Statik durchgeführt“, so ein Unternehmenssprecher damals. Die
Bürgervereinigung Köln-Ehrenfeld forderte dennoch den Erhalt und die
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Denkmals, so wie
es das nordrheinwestfälische Denkmalschutzgesetz vorsieht. In der
Bezirksvertretung Ehrenfeld nahmen im Juni Bauaufsichtsamtschef Rainer
Straub und Stadtkonservator Dr. Thomas Werner Stellung zu dem
Schadensereignis und bekräftigten, alle zur Verfügung stehenden
Rechtsmittel auszuschöpfen, um das Haus vor dem Abriss zu retten. Die
Bezirksvertretung Ehrenfeld beschloss daraufhin einstimmig, keine
Abrissgenehmigung zu erteilen.

Doch die Tücken des Gesetzes liegen allem Anschein nach im Detail.
Nach Angaben des Stadtkonservators durchzieht der Riss das Gebäude
vom Dach bis zur Kellerdecke. Zwar versuchte das Amt für
Denkmalschutz, zumindest die stadtbildprägende Hausfassade zu
erhalten, doch die von unterschiedlichen Seiten eingeholten statischen
Gutachten, darunter das Gutachten eines auf Denkmale spezialisierten
Ingenieurbüros, hätten bestätigt, „dass auch unter
Berücksichtigung aller Vorsichtsmaßnahmen eine Sicherung des
Gebäudes nicht ohne Gefahr für Leib und Leben der Arbeiter möglich
wäre“. Aus diesem Grund mussten nun sowohl der Stadtkonservator als
auch das Bauaufsichtsamt dem Abriss zustimmen. Eine Rekonstruktion
oder Wiederherstellung des Gebäudes könne in diesem Fall auf Grund
der Gesetzeslage nicht eingefordert werden, so das Denkmalschutzamt.

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