Ruhe bitte!
Mittagsruhe muss in Troisdorf eingehalten werden

Auch Rasenmähen mit dem Benzinmäher ist in der Mittagszeit nicht erlaubt | Foto: Pixabay
  • Auch Rasenmähen mit dem Benzinmäher ist in der Mittagszeit nicht erlaubt
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Troisdorf - Die Stadt Troisdorf weist nochmals darauf hin, dass die Mittagsruhe
einzuhalten ist. In den Sommermonaten kommt es immer wieder zu
Beschwerden über Lärmbelästigung in der Mittagszeit. Dazu gehören
unter anderem das Rasenmähen oder laute Arbeiten im Freien. Das
Ordnungsamt macht noch einmal auf die Einhaltung der Mittagsruhe
aufmerksam und weist auf § 12 der Troisdorfer Straßenordnung hin.
Darin heißt es:
„Schutz der Mittagsruhe
(1) Unter Bezug auf § 5 LImSchG wird in der Zeit von 13.00 Uhr bis
15.00 Uhr (allgemeine Ruhezeit) jede Tätigkeit untersagt, die mit
besonderer Lärmentwicklung verbunden ist und die allgemeine Ruhezeit
stören könnte. Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere 1. der
Betrieb von lärmintensiven Maschinen (wie z.B. Benzinrasenmäher,
Schleifmaschinen, Bohrmaschinen, Kreissäge etc.) oder 2.
lärmintensive Tätigkeiten wie z. B. Holz hacken.
(2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Baustellen, Ernte und sonstige
gewerbliche Tätigkeiten.“

Außerdem gelte das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Bei Fragen zu
Lärmbelästigungen wendet man sich an das städtische Ordnungsamt im
Rathaus unter 02241-900333.  

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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