Baden erlaubt, aber Regeln beachten!
Wichtig ist der Mindestabstand auf Liegewiesen

Schon immer durften im Rotter See nur geübte Schwimmer baden, nun aber gibt es noch zusätzliche Regeln zu beachten. | Foto: Kaiser
  • Schon immer durften im Rotter See nur geübte Schwimmer baden, nun aber gibt es noch zusätzliche Regeln zu beachten.
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Troisdorf - Die Maisonne scheint und Wasser lockt zur Abkühlung. Auf Strand und
Wiese des Badesees Rotter See kann es deshalb eng werden. Die Stadt
Troisdorf bittet alle, auf den Seebesuch in Corona-Zeiten zu
verzichten, wenn das Erholungsgelände zu voll wird.

Virologen gehen davon aus, dass eine Übertragung des Corona-Virus in
Badeseen unwahrscheinlich ist. Das eigentliche Risiko besteht vor und
nach dem Schwimmen, da es schwer ist, auf Liegewiesen oder im Wasser
einen Mindestabstand einzuhalten.

Das Gelände des Rotter Sees ist eine öffentliche
Naherholungseinrichtung der Stadt Troisdorf und dient der Erholung,
Freizeitgestaltung und sportlichen Betätigung. Seit 2001 gilt eine
Satzung zur Nutzung der „Naherholungsanlage Rotter See“, die man
im Netz auf www.troisdorf.de, Rubrik Stadt/Rathaus, Stichwort
Ortsrecht findet. Zur Satzung gehört auch der dringende Appell, den
Rotter See und seine Ufer sauber zu halten und Wasservögel nicht zu
füttern.

Auch räumlich sind die Grenzen gezogen: Die südliche Halbinsel ist
Vereinsgelände für den Angelsportverein Sieglar. Die Insel im Rotter
See ist Fauna und Flora vorbehalten, also Naturschutzgebiet. Untersagt
sind Zelten, Reiten, Bootfahren, Verkaufsstände und offene Feuer.

Vorerst keine Erlaubnis zum Grillen

Aufgrund der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung ist das Grillen
auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen vorerst bis Freitag, 5. Juni
2020, untersagt, dazu gehört auch der Rotter See. Sollte das
Grill-Verbot danach nicht verlängert werden, ist im Bereich der
Liegewiesen an der Badebucht (hierzu gehört nicht der Sandstrand) das
Grillen nur auf Grillständern und ausschließlich mit Grillkohle
grundsätzlich in der Zeit von 12 bis 22 Uhr gestattet. Von Bäumen
und Sträuchern ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 Metern
einzuhalten.

Hunde sind an der Leine zu führen und dürfen nicht im See schwimmen.
Das Mitbringen von Hunden auf die Liegewiese und den Sandstrand der
Badebucht ist in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September nicht
gestattet.

Baden auf eigene Gefahr!

Grundsätzlich wird das Baden nur in der dafür vorgesehenen Badebucht
geduldet und geschieht auf eigene Gefahr. Die Stadt toleriert das
Baden, kann aber keine Aufsichtspersonen bereitstellen. Die bekannten
Badetipps sollte man deshalb beachten:

-bei Hitze vor dem Baden kurz abkühlen und nicht zu schnell ins kalte
Wasser gehen,

- nicht zu weit hinausschwimmen und die eigene Schwimmkraft nicht
überschätzen,

- die Tiefe des Sees bedenken,

- entsprechende Hinweisschilder beachten.

Parkregeln und Rettungswege beachten

Zum Tauchen, Angeln und Modellbootfahren hat die Stadt Vereinbarungen
mit Troisdorfer Vereinen getroffen, an die sich auswärtige
Besucherinnen und Besucher des Sees wenden müssen, die tauchen oder
angeln wollen.

Parken darf man nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen rund um den
Rotter See. Das Ordnungsamt appelliert im Sinne der Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit Nachdruck an sie, keine
Rettungswege zu behindern sowie Geh- und Radwege unbedingt frei zu
halten. Die Fahrzeughalter riskieren bei widerrechtlichem Parken eine
Verwarnung und das Abschleppen des Autos.

Die Stadt Troisdorf bittet alle Badegäste um gegenseitige
Rücksichtnahme, um aufmerksame Blicke auf die Schwimmerinnen und
Schwimmer, vor allem auf Kinder im Wasser, um sie im Notfall retten zu
können. Sie bittet zudem um Beachtung der Anweisungen der
Einsatzkräfte bei Rettungsaktionen, bei denen es um Sekunden geht,
sowie um Beachtung der einfachsten Straßenverkehrsregeln beim Parken
im Umfeld des Rotter Sees.

Abstand halten, Rücksicht nehmen

Als Ergänzung im Rahmen der Coronakrise gelten selbstverständlich
die aktuellen Gebote der Coronaschutzverordnung auch für den Bereich
der Naherholungsanlage Rotter See und den Aufenthalt am Badestrand.
Alle Personen sind verpflichtet, sich im öffentlichen Raum so zu
verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren
Infektionsrisiken aussetzen. Mehrere Personen dürfen im öffentlichen
Raum gemäß §1 der Coronaschutzverordnung nur zusammentreffen, wenn
es sich um 1. Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten,
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, 2. Personen aus maximal zwei
verschiedenen häuslichen Gemeinschaften handelt.

Außerhalb dieser Gruppen ist im öffentlichen Raum zu allen anderen
Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Daher ist es entscheidend, dass auch die Besucherinnen und Besucher
des Rotter Sees auf der Liegewiese und im Wasser konsequent Abstand zu
einander einhalten.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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