Beiträge für Betreuung und Musikschule ausgesetzt
Regelung gilt bis Ende Januar

Foto: pixabay

Lohmar - Dringlichkeitsentscheidung für schnelle und unbürokratische Hilfe

Die Corona-Pandemie führt zur Schließung von Schulen, Kitas,
Betreuungsangeboten und fast allen öffentlichen Einrichtungen und
damit zu finanziellen Auswirkungen für Eltern und die in den
Einrichtungen tätigen Personen.

Da zeitnah keine Rats- und Ausschusssitzungen stattfinden, hat der
Ältestenrat der Stadt Lohmar, bestehend aus Verwaltungsspitze und
Fraktionsvorsitzenden von Die Grünen, SPD, UWG, CDU und FDP eine
Dringlichkeitsentscheidung getroffen: Die Stadt setzt die Erhebung von
Elternbeiträgen in Kindertagespflege, in Kindertageseinrichtungen und
für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
für den Zeitraum vom 1. bis 31. Januar aus. Dies geschieht
unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch
genommen wird. Die hierfür entstehenden Kosten teilen sich das Land
NRW und die Stadt.

Die Finanzierung von Kindertagesbetreuungsangeboten für Lohmarer
Kinder wird im bisherigen Umfang fortgeführt, da die Sicherstellung
von Betreuungsangeboten für Kinder von Alleinerziehenden in
kritischer Infrastruktur ohne andere Betreuungsmöglichkeit und
Eltern, bei denen beide in kritischer Infrastruktur tätig sind,
oberste Priorität hat. Um die Infektionsausbreitung zu verlangsamen,
findet die Betreuung dieser Kinder im Rahmen regulärer Angebote
statt.

Aufgrund der pandemischen Lage wurden alle außerschulischen
Bildungseinrichtungen in Lohmar geschlossen, darunter auch die Musik-
und Kunstschule. Den Musikschülern wird das Angebot gemacht, über
neue Formen der Kommunikation (z.B. Lernvideos, Videokonferenzen etc.)
den Musikschulunterricht fortzuführen. Die Unterrichtsgebühren der
Musik- und Kunstschule werden in der Zeit des Unterrichtsausfalls
nicht erhoben, es sei denn, ein neu entwickeltes Angebot von
Ersatzunterricht wird in Anspruch genommen. Für diese Inanspruchnahme
wird eine reduzierte Unterrichtsgebühr erhoben. Die Dozenten der
Musik- und Kunstschule erhalten während der Zeit der Schließung
Honorare auf Basis der zuletzt angewandten Corona-FernlehreAbrechnung.

Der Verein Wanderraupen erhält für den Januar einen Zuschuss maximal
in Höhe der monatlichen Elternbeiträge.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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