Winterdienst
Zugeparkte Straßen werden nicht geräumt

Am einfachsten und effektivsten kann der Räumndienst dann arbeiten, wenn keine Fahrzeuge abgeparkt werden. | Foto: pixabay.com
  • Am einfachsten und effektivsten kann der Räumndienst dann arbeiten, wenn keine Fahrzeuge abgeparkt werden.
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Eitorf - Auf den Landes- und Kreisstraßen der Gemeinde Eitorf führt der
Landesbetrieb Straßen NRW den Winterdienst aus.

Dieser meldete auch zum Ende dieses Jahres wieder erhebliche Probleme
bei der Ausführung des Winterdienstes, weil die erforderliche
Durchfahrbreite teilweise durch auf der Straße parkende Fahrzeuge
nicht gegeben ist. Insbesondere die Streckenabschnitte in der
Hombacher Straße (L 87) und der Alzenbacher Straße (K18) waren
wieder betroffen.

Parkende Fahrzeuge stören

Hauptursache hierfür sind geparkte Fahrzeuge auf beiden
Straßenseiten, die unnötig die Straßen und die -bankette einengen.
Soweit nicht nur der Streudienst, sondern auch der Räumdienst mit den
entsprechend breiten Schneepflügen, ansteht, ist ein Durchkommen an
diesen Stellen unmöglich, es muss unter schwierigen Bedingungen
zurückgesetzt und gewendet werden (um Sachschäden an den parkenden
Fahrzeugen zu vermeiden). Folglich kann in diesen Bereichen weder
geräumt noch gestreut werden. Dies führt wiederum zu Beschwerden,
warum denn kein (planmäßiger) Winterdienst geleistet wird.

Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge nur in Straßenbereichen zu
parken, wo die gesetzliche Durchfahrbreite von mindestens 3,05 Meter
eingehalten wird. Zudem ist es unzulässigGegenstände und Materialien
im unmittelbar angrenzenden Straßenbereich abzulagern.

Mindestabstände einhalten

Hilfreich ist auch, wenn nur in eine Fahrtrichtung geparkt wird. Wenn
trotzdem in beide Fahrtrichtungen geparkt wird, ist ein ausreichend
großer Abstand zwischen den nächstgelegenen geparkten Fahrzeugen
einzuhalten, damit die Räumfahrzeuge problemlos passieren können.

Im Zweifel sollten sich Anwohner nicht scheuen, Mieter oder Nachbarn
anzusprechen, da oft schon nur eine Engstelle den Winterdienst in
einer Straße unmöglich macht.

Kreuzungs- und Einmündungsbereiche sowie Kurven sind grundsätzlich
freizuhalten.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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