Marktgestaltung weiterhin förderfähig
Beantragung bis Ende September kaum möglich

Grundsätzlich förderfähig ist der Alternativentwurf der BI, den sie in einem Bürgerantrag dem Rat zur Entscheidung vorlegen möchte.    | Foto: Bürgerinitiative
  • Grundsätzlich förderfähig ist der Alternativentwurf der BI, den sie in einem Bürgerantrag dem Rat zur Entscheidung vorlegen möchte.   
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Eitorf - Die Frage des Rates an den Fördergeber, ob die Gestaltungsvariante
der BI mit Erhalt der Parkplätze förderfähig sei (wir berichteten),
wurde schneller geklärt als erwartet. Auch wird die Antwort nicht
erst, wie seitens der Politik gefordert, in der Septembersitzung des
Rats verkündet werden, sondern wurde schon jetzt von Rainer Viehof,
Initiator des Alternativentwurfs der BI, öffentlich gemacht. Lange
vor dem Rat, gleich nach dem zugunsten der BI entschiedenen
Bürgerentscheid, hatte sich Viehof mit der gleichen Frage an den
zuständigen Staatssekretär, Dr. Jan Heinisch, gewandt, der auch
zeitnah und eindeutig Stellung bezog.

Heinisch bestätigt, dass die Umgestaltung des Marktplatzes ein
wesentlicher Bestandteil der vom Land geförderten
Stadtumbau-Maßnahme ist. Selbstverständlich sei, führt der
Staatssekretär aus, dass nur eine mehrheitlich von Bürgern und
Gewerbetreibenden getragene Gestaltung eine dauerhafte und
zufriedenstellende Lösung für diesen zentralen Ort bieten könne.
Nun seien Rat und Verwaltung gefordert, mit allen Beteiligten in einem
offenen und ausgleichenden Prozess Alternativen zur ursprünglich
beantragten Planung abzustimmen.

Des Weiteren stellt Heinisch klar, dass zwar Neubau oder Erneuerung
von Parkplätzen nicht gefördert werden können, der Umbau des
Marktplatzes jedoch „unverändert eine Maßnahme ist, die auch bei
einem vollständigen oder teilweisen Festhalten an den Stellplätzen
gefördert werden kann." Auch mit der immer wieder geäußerten
Meinung, nun sei für mindestens zwei Jahre die Chance auf
Neugestaltung vertan, räumt der Staatssekretär auf: Ein neuer
Antrag, dann für das Stadterneuerungsprogramm 2020, könne bereits
zum 30. September 2019 gestellt werden.

Dies setzt allerdings einen neuen, vom Rat beschlossenen Entwurf samt
Kostenschätzung voraus. Selbst wenn der Rat sich mehrheitlich dem
Entwurf der BI anschließen würde, wäre der Zeitrahmen allerdings
sehr ambitioniert. Es bedürfte nicht nur dem Willen des Rates diesen
oder einen modifizierten Entwurf trotz Sommerpause zu beschließen,
die Planung müsste ausgearbeitet, die Kosten ermittelt und der
Förderantrag gestellt werden. Ob und wie eine solche Lösung
realisiert werden könnte war Bestandteil des auf Wunsch der BI Mitte
Juli geführten Gesprächs mit der Gemeindeverwaltung. An diesem
nahmen Christoph Mirbach, Ingeborg Dreger-Wissmann, Günter Marx,
Hans-Werner Braun und Rainer Viehof als Vertreter der BI sowie
Baudezernent Karl Heinz Sterzenbach, Planungsverantwortliche Manuela
Straßek-Knipp sowie die Wirtschaftsförderer Hartmut Derscheid und
Tobias Engel für die Verwaltung teil.

Beide Seiten bezeichneten das Gespräch als konstruktiv. Im Ergebnis
zeichnet sich ab, dass eine Neubeantragung der Fördergelder bis Ende
September wenig realistisch scheint. Die erforderlichen Beschlüsse
und eine konkrete Entwurfsplanung seien bis dahin seriös kaum zu
schaffen, so die Argumentation der Verwaltung. Für die BI relevant
ist darüber hinaus, dass sie die Bürger nicht übergehen sondern
Anregungen in eine Neuplanung einfließen lassen möchte(wir
berichteten). Unklar ist bisher auch, ob die Fraktionen dem Entwurf
der BI zustimmen, eigene Alternativen umsetzen oder an der bisherigen
Planung festhalten möchten, so Mirbach auf Nachfrage. Der BI sei
bewusst, dass die Ratsmitglieder die Entscheidungsträger seien,
Gespräch möchte die BI mit allen interessierten Parteien im Laufe
der Sommerpause führen. In Vorbereitung sei zudem ein Bürgerantrag,
der den Weg zu einer Alternativplanung öffnen solle.

Ob nun Fördermittel für 2020 oder 2021 beantragt würden, mache
zudem wenig Unterschied, so die Einschätzung aller Beteiligten. Da
dem Kirmesbetrieb in Eitorf höchste Priorität eingeräumt wird,
wäre ein Baubeginn 2020 nach Bewilligung von Fördermitteln ohnehin
nicht mehr realistisch.

- Renate Deitenbach

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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