Gewerbegebiet "Im Auel"
Baurecht für Aldi und dm

Eitorf - Die Kehrtwende des Planungsausschusses hinsichtlich der künftigen
Nutzungsmöglichkeiten der ehemaligen Baumarktimmobilie im
Gewerbegebiet „Im Auel“ trug in ihrer jüngsten Sitzung auch die
Ratsmehrheit mit und machte nun Nägel mit Köpfen. Wie berichtet,
hatte die Ausschussmehrheit die fast drei Jahre lang vertretenen
inhaltlichen Ziele des neuen Bebauungsplans infrage gestellt, eine
Wiederholung der Planoffenlage abgelehnt und auch die Verlängerung
der Veränderungssperre verweigert. Offen gelassen hatte die Politik
jedoch zunächst, wie künftig eine geordnete Bauleitplanung aussehen
und wie sie gesichert werden solle.

Vor diesem Hintergrund hatte die Verwaltung die Beratung eines
Fachanwalts gesucht und daraufhin dem Rat drei mögliche Vorschläge
für einen Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen unterbreitet.
Favorisiert wurde aus Verwaltungssicht weiterhin die Fortsetzung des
bisherigen Verfahrens, wie Bürgermeister Dr. Rüdiger Storch in der
Ratssitzung mehrfach empfahl. Erfolg hatte er damit nicht. Stattdessen
beschloss der Rat bei vier Gegenstimmen aus der CDU und zehn
Enthaltungen von SPD und Bürgermeister, eine Neuaufstellung des
Bebauungsplans mit Ausweisung des Areals des früheren Baumarkts als
Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel. Ermöglicht werden
soll damit die drei Jahre lang blockierte Ansiedlung von Aldi und dm
in der von REWE-Petz langjährig gemieteten Immobilie neben dem
REWE-Markt.

Bisher hatte insbesondere Sorge um die Umsetzbarkeit des Lidl-Neubaus
sowie um Fördermittel für den Ortskern die politischen
Entscheidungen bei der Neuordnung des Gewerbegebiets gelenkt, weil die
Bezirksregierung im Kontext eine Beschränkung des weiteren
großflächigen Einzelhandels im Plangebiet für notwendig hielt.
Inzwischen ist der neue Lidl in Betrieb und das Vertrauen in Aussagen
der Bezirksregierung nach Bekunden mehrerer Ratsmitglieder
erschüttert durch die widersprüchlichen Informationen zur
Förderfähigkeit beim Marktumbau.

Zum Meinungsumschwung beigetragen hat auch die Stellungnahme des
Einzelhandelsverbands, der sich ausdrücklich für die Ansiedlung
weiterer Betriebe ausgesprochen hatte. Selbst das von der Gemeinde im
Verfahren immer wieder angeführte Einzelhandelskonzept der BBE sieht
keine Gefährdung des Zentrums, falls Aldi seine Absichtsbekundungen
zum Erhalt der Filiale an der Asbacherstraße konkretisiere.

Dies hatte die Aldi-Unternehmensgruppe, die bereits 2016 einen
Mietvertrag für die Baumarktimmobilie abgeschlossen hat, wenige Tage
nach der letzten APUE-Sitzung getan. In seinem Schreiben bietet Harald
Peters, Leiter der Abteilung Filialentwicklung, eine langfristige
Bestandsgarantie in Form eines verbindlichen städtebaulichen Vertrags
an. Als Beleg für die Wirtschaftlichkeit eines zusätzlichen
Standorts im nördlichen Gemeindegebiet führt er die aktuell
erheblichen Kaufkraftabflüsse in die modernen Einzelhandelsstandorte
Ruppichteroth und Windeck-Rosbach an.

Hieraus resultiere ein Rückgang der von Aldi gezahlten Gewerbesteuer
von 47.254 Euro in 2016 auf 26.919 Euro in 2018. Mit der zweiten
Filiale erwartet Peters ein Ansteigen des Gewerbesteueraufkommens auf
rund 60.000 Euro. Für alle Umbauarbeiten sollen Eitorfer Unternehmen
verpflichtet werden, für den Geschäftsbetrieb würden 30
vollsozialversicherungspflichtige Mitarbeiter benötigt, die man
ebenfalls aus der unmittelbaren Umgebung einstellen wolle.

Inzwischen sieht auch die Ratsmehrheit, wie schon 2016 vor dem
Eingreifen der Bezirksregierung, in der Ansiedlung von Aldi und dm
nicht nur für die Bevölkerung Vorteile, sondern für die Stärkung
der gesamten Gemeinde. In der aktuellen Sitzung sprach sich lediglich
die SPD für die Beibehaltung der bisherigen Planung aus. Dabei sei
man nicht gegen die Ansiedlung an sich, so die Fraktionsvorsitzende
Sara Zorlu, sondern wolle das Risiko nicht eingehen, sich rechtlich
angreifbar oder schadenersatzpflichtig zu machen.

Nicht weiter diskutiert wurde die dritte Verwaltungsalternative, die
einen Verzicht auf einen qualifizierten Bebauungsplan zugunsten der
Anpassung neuer Bauvorhaben an die bestehende Bebauung erlaubt hätte.
Hier war das damit verbundene Risiko allen Beteiligten zu hoch, auch
hinsichtlich der Haltung von Kreis und Bezirksregierung als
übergeordnete Genehmigungsbehörden. Auch beim jetzigen Beschluss
könnten diese eine Unvereinbarkeit mit den Zielen der Landesplanung
sehen, doch diesmal will der Rat sich möglichen Konflikten mutiger
stellen als 2016.

Doch auch ohne Komplikationen rechnet Baudezernent Karl-Heinz
Sterzenbach für das neue Bauleitverfahren mit einer Dauer von
mindestens eineinhalb bis zwei Jahren. Auf eine Veränderungssperre
soll verzichtet werden, nur SPD, drei Mitglieder der CDU und der
Bürgermeister hatten dafür gestimmt.

- Renate Deitenbach

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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