Villa Schaaffhausen aus Dornröschenschlaf geweckt
30 neue Wohnungen geplant

Ausblick auf den Drachenfels vom Stadtteil Rommersdorf-Bondorf mit Villa Schaaffhausen. | Foto: Stadt
  • Ausblick auf den Drachenfels vom Stadtteil Rommersdorf-Bondorf mit Villa Schaaffhausen.
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Bad Honnef - Lange lagen die Villa Schaaffhausen und ihr Park im
Dornröschenschlaf, aber mit dem Satzungsbeschluss, den der Rat der
Stadt gefasst hat, kann es losgehen: Villa und Park können
denkmalgerecht saniert werden und im oberen, also nordöstlichen
Geländeteil werden vier Wohnhäuser entstehen. Mit dem
Durchführungsvertrag wird auch die öffentliche Nutzung des Parks
erstmals gesichert. Der Erhalt der Römerquelle an der
Schaaffhausenstraße, aus der Generationen geschöpft haben, wird
ebenfalls gesichert. Beides kommt der Attraktivität des Stadtteils zu
Gute.

Bürgermeister Otto Neuhoff unterstreicht die Bedeutung, die der
Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger hat: „Villa und
Parkanlage werden durch den Bebauungsplan ausdrücklich im Bestand
erhalten und damit geschützt. Die gelockerte Randbebauung erhält die
Sichtachsen auf die historische Villa Schaaffhausen.“ Die Sanierung
von Villa und Park wird gegenüber der Stadt mit Bürgschaften
abgesichert.

Mit der Wirksamkeit von Bebauungsplan und Vertrag setzen Fristen ein,
wonach das aufwändige Gesamtprojekt aus Neubau und Sanierungen im
Regelfall in einem Zeitraum von maximal etwa vier Jahren abgeschlossen
werden soll. In den Neubauvorhaben entstehen dabei bis zu 30 neue
Wohnungen über einer Tiefgaragenanlage. Die denkmalgeschützte Villa
soll durch Wohnnutzungen und ebenso zulässige Praxis- und Büroräume
wieder zum Leben erweckt werden.

Damit geht ein langes Verfahren zu Ende. Nachdem frühere
Planungsanläufe und Bebauungsideen gescheitert waren, hat der
zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen im April
2015 ein neues Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Gang
gesetzt. Hintergrund waren zum einen ein Wechsel bei den Eigentums-
beziehungsweise Erbbaurechtsverhältnissen, zum andern die Sorge um
den Leerstand und möglichen Verfall der denkmalgeschützten Villa und
Parkanlage.

Seitdem standen Bürgerversammlung, zwei öffentliche Auslegungen des
Planentwurfs, aufwändige Begutachtungen zu Umweltbelangen sowie
intensive Abstimmungen unter anderem zu Denkmalschutzanforderungen auf
der Agenda. Alle privaten und öffentlichen Belange der
städtebaulichen Entwicklung wurden untereinander und gegeneinander
abgewogen, wie es zur Aufgabe der kommunalen Planung und den
dazugehörigen Beschlüssen gehört. Das Ergebnis war der
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan „Villa Schaaffhausen“
des Rates nun im bei 31 gegen zwei Stimmen bei zwei Enthaltungen, mit
dem grünes Licht für das Gesamtprojekt gegeben wurde.

Auszug aus dem Inhalt des Durchführungsvertrages und den dort
geregelten Verpflichtungen des Vorhabenträgers in Stichworten:
- Bau einer Tiefgarage mit 42 Stellplätzen für die Nutzerinnen und
Nutzer der vier Neubauten durch den Vorhabenträger,

- Einreichung prüffähiger Bauanträge für die Neubauten 12 Monate
nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes (vorhabenbezogen),

- Beginn der Realisierung der Neubauvorhaben 6 Monate nach der
Bestandskraft der Baugenehmigungen,

- Fertigstellung der Neubauvorhaben im Regelfall innerhalb von 2
Jahren nach Baugenehmigung,

- Rückbauverpflichtung von Seiten des Vorhabenträgers bei
Nichterfüllung des Vertrages,

- Sanierung der Fassaden, Dächer, Dachaufbauten, Fenster und
Außentüren der Villa im Sinne des Denkmalschutzes,

- Wiederherstellung bzw. Neuanlage des öffentlich zugänglichen Teils
der Parkanlage, freier Zugang mindestens in der Zeit von 8:00 bis
19:00 Uhr und im Winter bis 18:00 Uhr,

- Erhalt des „Römerbrunnens“ an der Schaaffhausenstraße

- Wiederherstellung der Pkw-Stellplätze auf dem Gelände der Villa,

- Abschluss der Sanierung von Villa und Park spätestens ein Jahr nach
Fertigstellung der Neubauten,

- Vorlage von hohen Bürgschaften für die Sanierung.

- Der Vorhabenträger richtet eine ökologischen Baubegleitung ein.

Sämtliche Planungs-, Gutachter- und Durchführungskosten werden vom
Vorhabenträger
übernommen. Die konkreten Bauanträge für die Neubauten und die
Sanierung werden
nun in der Regie des Vorhabenträgers erstellt.  

Informationen zum beschlossenen Bebauungsplan gibt es im Fachdienst
Stadtplanung, Fachdienstleiter Dirk Wiehe, 02224-184246 oder E-Mail
dirk.wiehe@bad-honnef.de.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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