Brühler Stadtordnung
Neue Regeln für das Zusammenleben

Katzen, die ins Freie kommen, müssen künftig kastriert werden. | Foto: Montserrat Manke
  • Katzen, die ins Freie kommen, müssen künftig kastriert werden.
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Brühl - Die alte „Brühler Straßenordnung“ von 1998 hat ausgedient und
wird durch die „Brühler Stadtordnung“ ersetzt. Auf neue Regeln
müssen sich nicht nur Katzen- und Hundebesitzende sowie Gastronomen
einstellen; fast jeder ist betroffen.

Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung vom 6. Mai 2019 eine
neue „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung“ für das Brühler Stadtgebiet beschlossen.
Die neue Verordnung ersetzt die „Straßenordnung“ von 1998. Der
neue Name soll klarer zum Ausdruck bringen, dass die Verordnung nicht
nur öffentliche Straßen, sondern ebenfalls öffentliche Anlagen, wie
Sport- und Spielplätze, sowie Privatgrundstücke betrifft.

Aber es gibt nicht nur Neuerungen in diesen Bereichen. Auch für
öffentliche Flächen gibt es Einschränkungen. So fällt ab sofort
das öffentliche Urinieren und Notdurft verrichten sowie u.a.
aggressives Betteln unter die allgemeine Verhaltenspflicht. Wer dieser
entgegen handelt, muss mit einem Verwarn- bzw.- Bußgeld von bis zu
150 Euro rechnen.

Aufmerksam lesen sollten vor allem Tierbesitzende die neue
Stadtordnung. So werden Katzenbesitzende, die ihrem Tier den Zugang
ins Freie gewähren, auf ausdrücklichen Wunsch des
Kreisveterinäramtes, dazu angehalten, ihre Freigänger vom Tierarzt
kastrieren, sowie mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu
lassen. Auch wer einen freilebenden Streuner lediglich regelmäßig
füttert und sonst keinen Kontakt zu dem Tier hat, kann als dessen
Halter angesehen werden. Ziel dieser Maßnahmen ist laut
Kreisveterinäramt die Verminderung unkontrollierter Vermehrung der
Tiere und eine einhergehende Minderung vermeidbaren Leids freilebender
Katzen.

Hundebesitzende werden in Zukunft aufmerksamer Gassi gehen müssen.
Die neue Verordnung sieht vor, dass Hunde in bestimmten öffentlichen
Anlagen, dazu zählen Sport- und Spielplätze, aber auch Fried- und
Schulhöfe, nicht mehr willkommen sind. Bei vielen öffentlichen
Anlagen besteht dieses Verbot schon seit längerem, Schilder am
Eingang der jeweiligen Anlagen weisen darauf hin. Mit der neuen
Verordnung wird dieses Verbot nun auf alle öffentlichen Anlagen
ausgedehnt und gilt nun auch ohne entsprechenden Hinweis am Eingang.

Auch neu in die Stadtordnung aufgenommen wurden das Wegwerfen oder
Zurücklassen von Zigarettenkippen, Spucken und Ausspucken von
Kaugummis sowie das Zurücklassen von Trinkbechern.Noch mehr
Sauberkeit verspricht sich der Rat von einer neuen Regelung nach
Kölner Vorbild. So sind Gastronomiebetreibende verpflichtet, Müll -
im Umkreis von 30 Meter um ihren Betrieb herum und soweit er ihnen
eindeutig zuzuordnen ist - selbst oder von ihren Angestellten
entfernen zu lassen. Das Aufstellen ausreichend großer Mülleimer im
Sichtbereich wird ebenfalls zur Pflicht gemacht.

Neu ist auch, dass das Rauchen auf Spielplätzen verboten ist. Wurde
es in der Vergangenheit mit Schildern am Eingang untersagt, gilt es
jetzt als feste Regel für jeden Spielplatz.

Die komplette Brühler Stadtordnung, inklusive eines neu aufgelegten
Verwarnungs- und Bußgeldkataloges, finden Interessierte im aktuellen
Amtsblatt und auf der Website der Stadt Brühl. In Kraft getreten ist
die neue Stadtordnung mit dem 23. Mai 2019.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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