Kreishandwerkerschaft Bergisches Land
Beschluss zum Azubi-Mindestlohn ein Fehler

Foto: Kreishandwerkerschaft Bergisches Land

Bergisch Gladbach - Mit der Debatte zum sogenannten Azubi-Mindestlohn positioniert sich
die Politik gegen die gelebte Betriebs- und Tarifautonomie. Die
Kreis-handwerkerschaft Bergisches Land schließt sich den Statements
des Deutschen Handwerks und anderer Wirtschaftsverbände an,
erläutert der Hauptgeschäftsführer Marcus Otto.

„Viele Jahre haben die Partner der jeweiligen Tarifkommissionen
ohne die Einmischung der Politik erfolgreiche Abschlüsse erzielt.
Daher war dieser Vorstoß aus unserer Perspektive
überflüssig.“

Erklärung der Begrifflichkeiten

Im Zusammenhang mit dem Thema Azubi-Mindestlohn wird oft darüber
diskutiert, ob die Auszubildenden von diesem Geld ihren Unterhalt
finanzieren und „leben“ können. Die Ausbildungsvergütung ist
weder ein „Lohn“ noch ein „Gehalt“, sondern eine finanzielle
Unterstützung zum Lebensunterhalt, die der Betrieb seinem
Auszubildenden zahlt.

Es stehen weitere Unterstützungsinstrumente zur Verfügung:
Kindergeld und beispielsweise die Berufsausbildungsbeihilfe der
Agentur für Arbeit.

„Auszubildende sind keine voll einsatzfähigen Arbeitskräfte.
Sie erlernen ihren Ausbildungsberuf noch. Daher ist die
Ausbildungsvergütung auch gestaffelt“,
erklärt der
Hauptgeschäftsführer Marcus Otto. „Im Übrigen erhalten
Studenten während ihrer Ausbildung keine finanzielle Monats-zahlung,
die sie nicht zurückzahlen müssen. Es sei denn sie erhalten ein
Stipendium.“

Das Handwerk zahlt in 2019 bereits mehr als Mindestlohn

„Dem Handwerk in der Region liegt es sehr am Herzen, dass die
Ausbildungsvergütung für die jungen Menschen grundsätzlich
auskömmlich ist“,
betont der Hauptgeschäftsführer Marcus
Otto. „Das ist auch selbstverständlich im Interesse der
zahlreichen Lehrmeister in Leverkusen, Rhein-Berg und Oberberg, denn
schließlich sind die Lehrlinge unsere Zukunft. Dennoch muss jede
Ausgabe unternehmerisch gerechnet und durch Kundenaufträge
eingenommen werden.“

In den Ausbildungsberufen, die von der Kreishandwerkerschaft
Bergisches Land betreut werden, ist es bereits in diesem Jahr so, dass
die Betriebe mehr als den sogenannten ’Azubi-Mindestlohn‘ von
515 Euro im Monat zahlen. Ein Bäcker in der Ausbildung erhält
beispielsweise im ersten Lehrjahr bei Anwendung des Tarifvertrages 615
Euro, ein angehender Anlagenmechaniker für Sanitär, Heizungs- und
Klimatechnik zu Beginn 690 Euro und ein Auszubildender im Bauhandwerk
bekommt 850 Euro im ersten Lehrjahr.

Das Friseurhandwerk veröffentlicht zum 1. August 2019 neue
Tarifverträge. In den vergangenen Jahren haben die zuständigen
Tarifpartner bereits hohe Steigerungen verhandelt. Daher erwartet der
Hauptgeschäftsführer Marcus Otto noch in diesem Jahr eine
Steigerung.

„In anderen Branchen geht es um Steigerungen von 3,2 Prozent
oder 1,4 Prozent mehr Lohnbzw. acht Prozent mehr Lohn in drei
Stufen über mehrere Jahre. Die Friseure haben in den letzten Jahren
jedes Jahr die Löhne und Ausbildungsvergütungen angehoben. Allein
zum 1.8.2017 stieg die Vergütung des ersten Lehrjahrs um knapp zehn
Prozent und zum 1.8.2018 erneut um 6,25 Prozent.“
Bis zum 31.
Juli 2019 erhält ein Friseur im ersten Ausbildungsjahr eine
Vergütung von 510 Euro.

Der weitere Entscheidungsweg

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für die Novelle des
Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen. Ein Bestandteil der
BBiG-Novelle ist die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung.
Es wird erwartet, dass das Thema noch vor den Sommerpause im Parlament
beraten wird.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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