Eigentümerbefragung im Rahmen des InHK Bensberg
Ohne Datenerhebung geht es nicht

Grafik Programmgebiet InHK Bensberg / Begrenzung Stadtumbaugebiet | Foto: Stadt Bergisch Gladbach
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Bergisch Gladbach - Die Stadt Bergisch Gladbach führt zurzeit vorbereitende
Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB in Verbindung mit §§
136-139 BauGB mit dem Ziel durch, das Programmgebiet des InHK Bensberg
zum Sanierungsgebiet zu erklären.

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Die VU sind eine Fördermaßnahme des Integrierten Handlungskonzeptes
(InHK) Bensberg, das zurzeit insbesondere wegen der geplanten
Umgestaltung der Schloßstraße im Blick der Öffentlichkeit steht.

Durch die Umsetzung des InHK Bensberg soll der Stadtteil Bensberg
nachhaltig gestärkt und wieder zu einem attraktiven Stadtteilzentrum
werden. Ziel ist es, bauliche Missstände zu beheben, das Stadtbild
aufzuwerten und den Stadtteil nachhaltig zu stärken. Hierzu sollen
auch die rechtlichen Grundlagen für eine finanzielle Förderung
privater Investitionen geschaffen werden.

Zielmaßnahmen im InHK Bensberg sind hier das Hof- und
Fassadenprogramm (Instandsetzungen, bauliche Maßnahmen und
gestalterische Verbesserungen an den privaten Fassaden und
Freiflächen) sowie der Verfügungsfond (jeweils 50%ige Förderung
privater Investitionen). 

Auch die Einstufung des Bereiches Bensberg/Bockenberg als
Sanierungsgebiet gehört zum Gesamtprogramm der Maßnahmen des InHK.
Im Sanierungsgebiet können private Investitionen durch eine
Sanierungsbescheinigung erhöht steuerlich geltend gemacht werden.

Ohne Datenerhebung geht es nicht

Die Vorschriften des Sanierungsrechts zu den VU verpflichten
einerseits die Stadt zu einer Eigentümerbefragung, die aktuell
flächendeckend im Programmgebiet des InHK durchgeführt wird, und
andererseits die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen
Berechtigten zur Mitwirkung. Der hierfür versendete Fragebogen
entspricht im Detaillierungsgrad den gesetzlichen Vorschriften und
wird streng vertraulich behandelt.

Mit dem Fragebogen wird die Einschätzung der Eigentümer zur eigenen
Immobilie und zum näheren Wohnumfeld abgefragt; außerdem soll der
Bedarf und das Interesse hinsichtlich einer Modernisierung des
Gebäudes erfasst werden. Die Fragebögen sind Ende Januar an rund
3.000 Eigentümer versandt worden, und die Auswertung der bisher
zurückgesandten Fragebögen hat bereits begonnen.

Ohne diese Datenerhebung geht es nicht: Mit den Erhebungen werden
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften Beurteilungsmaßstäbe
über die Notwendigkeit einer Sanierung sowie die sozialen,
strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse gewonnen. Diese
Erkenntnisse bilden die Grundlage, um die anzustrebenden allgemeinen
Ziele zu definieren und die Durchführbarkeit der Sanierung zu
beurteilen. Dabei orientiert sich der
Zielkorridor des Sanierungsgebiets an dem des InHK Bensberg zur
Aufwertung der Stadtteile Bensberg und Bockenberg: Die Untersuchungen
sind die Grundlage für die Beurteilung, inwieweit die Ausweisung
eines Sanierungsgebiets die Erreichung der Ziele des Integrierten
Handlungskonzeptes unterstützt und ob die Voraussetzungen für die
Festlegung eines Sanierungsgebietes vorliegen.

Durch die Befragung entstehen den Immobilieneigentümern keine Kosten.
Die vorbereitenden Untersuchungen sind eine Maßnahme des InHK und
werden als solche zu 30% von der Stadt Bergisch Gladbach und zu 70%
durch das Land finanziert.

Sollte die Auswertung der Fragebögen ergeben, dass ein
Sanierungsbedarf der jeweiligen privaten Immobilien nicht besteht,
wird die Festlegung eines
Sanierungsgebiets für diese keine Auswirkungen haben.

Sanierungssatzung bringt Vorteile für Eigentümer

Ziel der Städtebauförderung ist es, durch die Investition in die
Maßnahmen des InHK auch private Investitionen auszulösen (sog.
Multiplikatoreffekt). Hierfür werden einerseits Förderprogramme mit
hälftiger Förderung von Investitionen in die eigene Immobilie
aufgelegt, wie z.B. das Hof- und Fassadenprogramm. Andererseits
können in einem förmlichen Sanierungsgebiet Herstellungskosten sowie
Erhaltungsaufwand an
Gebäuden erhöht steuerlich abgesetzt werden. Zu diesem Zweck stellt
die Verwaltung Sanierungsbescheinigungen aus.

Sobald die Sanierungssatzung beschlossen und öffentlich bekannt
gemacht ist, wird die Stadt darüber informieren, auf welchem Wege
eine Sanierungsbescheinigung beantragt werden kann und welche
Informationen und Unterlagen hierfür erforderlich sind.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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