Besondere Leistungsstärke sorgt für wichtige Unterschiede
Nicht alles ist ein E-Bike

Besonders die Leistungsstärke sorgt für wichtige Unterschiede | Foto: jozsitoeroe - stock.adobe.com
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Köln - Nicht jedes Fahrrad mit Motor ist ein E-Bike. Der Gesetzgeber
unterscheidet drei Radtypen: Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes. Den
größten Marktanteil in Deutschland machen allerdings mit über 90
Prozent die Pedelecs aus. Bei der Unterscheidung herrscht derweil ein
ziemliches Durcheinander, denn der Verbraucher spricht in der Regel
generell von E-Bikes.

Pedelec
Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Elektrofahrrad. Es fährt
nur, wenn man in die Pedale tritt. Der unterstützende Elektromotor
geht in einen „Ruhemodus“ über, wenn man die Pedale nicht tritt.
Die Unterstützung ist auf 250 Watt und die Geschwindigkeit auf 25
km/h begrenzt. Nur dann gilt das Pedelec als Fahrrad. Dann entfällt
auch eine Extra-Versicherungspflicht und eine Zulassung. Da Pedelecs
den „normalen“ Fahrrädern gleichgestellt sind, sind Kindersitze
erlaubt, ebenso wie Transportanhänger. Eine Akkubeleuchtung genügt
beim Pedelec. Der Strom für die Lampe darf auch aus dem Akku kommen.
Mit dem Pedelec darf man überall fah¬ren, wo man mit einem normalen
Fahrrad auch fahren darf (Wald, Parks, Radwege). Es besteht keine
Helmpflicht.

S-Pedelec
Auch beim S-Pedelec muss der Fahrer treten. Allerdings ist dies die
schnelle Variante des Pedelecs. Der Antrieb hat maximal 1.000 Watt und
beschleunigt bis zu 45 km/h. S-Pedelecs sind Mopeds gleichgestellt:
Man muss mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt mindestens einen
Führerschein der Klasse AM. Bei Besitzern des PKW-Führerscheins
Klasse B schließt dieser die Fahrerlaubnis für S-Pedelecs ein.
S-Pedelecs benötigen zudem einen Außenspiegel, Reflektoren, eine
Hupe, ein Bremslicht und ein Versicherungskennzeichen. Wo Motorräder
nicht fahren dürfen, dürfen dies auch S-Pedelecs nicht z.B. Radwege,
Waldwege. Das Bundesverkehrsministerium rät zum Tragen „eines
geeigneten Helmes“.

E-Bike
E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung.Als
Energiequelle für den Motor dient ein Akku beziehungsweise
Akkumulator. E-Bikes können in Bewegung gesetzt werden, ohne dass der
Fahrer in die Pedale tritt. Hier gibt man mit einem Gashebel oder
einem Beschleunigungshebel Gas. Rechtlich sind sie Kleinkrafträder.
Seit Anfang letzten Jahres können Kommunen mit dem Verkehrsschild
„E-Bike frei“ Radwege für E-Bikes freigegeben. Dies betrifft dann
nicht S-Pedelecs.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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