Kalk/ Porz:
Polizeiliche Platzverweise

Für Bereiche von Kalk wird für bestimmte Straftäter ein Verbot ausgesprochen. | Foto: König
  • Für Bereiche von Kalk wird für bestimmte Straftäter ein Verbot ausgesprochen.
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KALK/ PORZ - (kg). Es geht um die Abwehr von Gefahr. Dazu kann die Polizei
Personen vorübergehend von einem Ort verweisen. Im Jargon sagt man
„Platzverweis“ dazu. Die Maßnahme kann bis zu drei Monate
angewendet werden. „Wir können ein Zwangsgeld von 250 Euro
verhängen oder die Personen in Gewahrsam nehmen“, berichtet
Polizeidirektor Uwe Reischke.

Der Chef der Inspektion Südost wendet dabei das NRW-Polizeigesetz an.
Etwa 15 Personen aus dem Ortsteil Kalk und eine Hand voll Personen aus
Porz erhielten einen Brief des Polizeipräsidiums, zu dem sie Stellung
nehmen können.
Diese Personen fielen in ihrem Stadtteil zuletzt mit mehr als drei
Straftaten wie Raub, Körperverletzung, Dealerei und Diebstahl auf.
Nun gibt es für sie für bis zu drei Monate ein Verbot für jene
Straßenzüge und Stadtteilbereiche, in denen sie die Straftaten
begangen haben. Halten sie sich nicht daran, drohen Sanktionen. Von
Personen, die an einem Ort „abhängen“ oder feiern, ist dabei
nicht die Rede. Das kann, wie am Brüsseler Platz, nicht verboten
werden.
Zu der Maßnahme kam es nach Gesprächen mit Bürgern und Politikern,
mit dem Kriminalpräventiven Rat sowie den Bürgervereinen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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