Corona-Verordnungen sind gültig, obwohl sie nicht im Bundesgesetzblatt standen
Angeblich seien alle Corona-Verordnungen – und damit auch die Corona-Maßnahmen – ungültig, weil sie nicht im Bundesgesetzblatt verkündet wurden. Das ist falsch. Verordnungen können auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. BEHAUPTUNGAlle Corona-Verordnungen seien ungültig, weil sie nicht im Bundesgesetzblatt gestanden hätten. Aufgestellt von: Telegram-Beitrag Datum: 13.08.2021 BEWERTUNGFALSCH Über diese Bewertung Falsch. Im Gegensatz zu Gesetzen können Verordnungen unter bestimmten...