Brühler Karneval
Festausschuss sagt alle Sitzungen offiziell ab

Bilder wie dieses aus dem Jahr 2019 wird es in der aktuellen Karnevalssession nicht geben.  | Foto: VSW-Archiv/huz
  • Bilder wie dieses aus dem Jahr 2019 wird es in der aktuellen Karnevalssession nicht geben.
  • Foto: VSW-Archiv/huz

„Nix bliev wie et is“. Das gilt auch für die Entwicklung der laufenden Session 2021/2022.

Brühl (red). Entgegen der bisherigen Verlautbarungen und Versionen der Corna-Schutz-Verordnung (CorSchVO), die eine Durchführbarkeit von Karnevalveranstaltungen nicht nur ermöglichen, sondern auch als wünschenswert erkennen ließ, ist seit dem 14. Dezember eine neue Leitlinie vorgegeben worden. Ministerpräsident Wüst erklärte nach einem Treffen von Vertretern der Landesregierung und Vertretern der Karnevalshochburgen NRWs in seiner Pressekonferenz (PK) u.a.: „... Veranstaltungen, bei denen sich viele Menschen in engen Innenräumen begegnen, sind auch in der Session 2021/2022 nicht verantwortbar. Das gilt etwa für Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalssitzungen, bei denen Abstandgebote und Maskenpflicht nur schwerlich umsetzbar sind. ...“

„Fakt ist somit leider, dass all unsere Bemühungen zur Vorbereitung der Karnevalsveranstaltungen in Innenräumen vergeblich waren“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des Festausschusses Brühler Karneval. Zwar handele es sich bei der oben genannten Vereinbarung um kein generelles Verbot, doch wolle auch der Festausschuss Brühler Karneval angesichts dieser Vereinbarung keinen Sonderweg gehen.

Das heißt, dass alle Indoor-Veranstaltungen abgesagt werden. Die betroffenen Termine des Festausschusses sind die Sessionsauftakt-Sitzung am 9. Januar 2022 sowie die Kinderproklamation am 15. Januar 2022.

Der Präsident des Festausschusses, Rainer Nieschalk, zeigt sich einerseits überrascht über die Entscheidung vom 14. Dezember, andererseits aber auch verständnisvoll. In einer Mail an das Präsidium und die Mitgliedsvereine heißt es, dass „ein weitergehendes Einschränken von Personen-Kontakten als durchaus zielführend anzusehen ist, um wieder „vor die Welle“ zu kommen.“. Darüber hinaus dankte er allen Organisatoren und Sponsoren für deren bisheriges Engagement zur Aufrechterhaltung unseres geliebten Bröhlschen Fasteleers.

Für das am 11.11.21 vorgestellte Kinderdreigestirns der Session 2021/22 arbeitet der Festausschuss mit den beteiligten Personen und deren Heimatgesellschaft unter Hochdruck an einer möglichen Alternativlösung.

„Bei den Vorbereitungen zum Rathaussturm an Weiberfastnacht sowie der Durchführung des Närrischen Elias bleibt uns nichts anderes übrig, als auf die weitere Pandemie-Entwicklung zu hoffen und die für Ende Januar angekündigten Entscheidungen der NRW-Landesregierung abzuwarten. Aktuell sind beide Veranstaltungen unter 2G-Bedingungen durchführbar, welche stichprobenartig durch die Ordnungsbehörden kontrolliert werden sollen“, so Nieschalk abschließend.

Redakteur/in:

Ulf-Stefan Dahmen

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