Bundesverwaltungsgericht
Planungen zum Neubau der Rheinbrücke sind rechtens

Die Leverkusener Rheinbrücke ist marode, eine neue soll gebaut werden. | Foto: Oliver Berg/dpa
  • Die Leverkusener Rheinbrücke ist marode, eine neue soll gebaut werden.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sein Urteil zum
geplanten Neubau der maroden Leverkusener Rheinbrücke verkündet:
Demnach sind die Planungen rechtens!

Die Klagen gegen den Neubau der Brücke wurden seitens des
Bundesverwaltungsgerichts abgelehnt. Mit den Bauarbeiten soll nach
bisherigem Zeitplan im Frühjahr 2018 begonnen werden.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Keine Fehler der Behörden,
die zur Aufhebung der Pläne führen können

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Plänen zum Neubau der
Leverkusener Rheinbrücke grünes Licht erteilt. Der 9. Senat wies
Klagen eines Umweltvereins und eines Bürgers gegen das Vorhaben am
Mittwoch zurück. Die Behörden hätten keine Fehler gemacht, die zur
Aufhebung ihrer Baupläne hätten führen können, sagte der
Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der Urteilsbegründung.

Damit kann voraussichtlich wie geplant im Frühjahr 2018 mit dem
Neubau der heute maroden Autobahnbrücke begonnen werden. Der Plan
sieht vor, das Bauwerk durch zwei Brücken zu ersetzen und die
darüber verlaufende A1 von sechs auf acht Spuren zu erweitern.
Möglichst bis 2020 soll eine Hälfte stehen. Heute können Lkw die
Brücke nicht befahren. 

 

Reaktionen auf das Urteil:

Leverkusens Oberbürgermeister Uwe Richrath begrüßte die
Entscheidung:
„Ich bin froh, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun
vorliegt. Was den Ausbau der A1 zwischen Köln-Niehl und dem
Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich des Neubaus der
Rheinbrücke anbetrifft, besteht nun Rechtssicherheit. Das Gericht hat
auch festgestellt, dass das Emissionsschutz- und Entsorgungskonzept
für die Bauarbeiten im Deponiebereich von Vorsicht geprägt und
geeignet ist, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Ich
hoffe, dass der Zeitplan zum Neubau der Rheinbrücke eingehalten
werden kann. Eine mögliche Sperrung der Brücke hätte für den
Verkehr in und um Leverkusen katastrophale Auswirkungen – davon
konnte man sich ja bereits in den letzten Tagen überzeugen.
Gleichwohl fordere ich für den Abschnitt der A1 Richtung
Autobahnkreuz Leverkusen weiterhin konsequent eine Neubaulösung
„Tunnel statt Stelze“.

NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst: "Das Urteil aus Leipzig ist
in Düsseldorf als Startschuss angekommen. Jetzt läuft der Countdown
für den ambitionierten Fahrplan, die erste Hälfte der Brücke bis
2020 für den Verkehr fertig zu stellen. Dann soll auch der
Lkw-Verkehr auf der A1 wieder über den Rhein fahren können. Wenn wir
das schaffen, wird es eine erhebliche Entlastung für die ganze Region
geben. Insbesondere Handwerker, Lieferanten und Speditionen werden
aufatmen, wenn Sie keine Umwege mehr fahren müssen. Das
Verkehrsministerium, Straßen.NRW und alle Beteiligten legen sich
jetzt ins Zeug, damit wir das schaffen."

Gisela Walsken, Regierungspräsidentin Bezirksregierung Köln:
"Mit dem Urteil besteht Rechtssicherheit und der Bau der neuen Brücke
kann nun schnellstmöglich beginnen. Einer vollständigen Sperrung der
stark maroden Rheinquerung können wir somit noch zuvorkommen. Ein
Totalausfall dieses wichtigen Bauwerkes im transeuropäischen
Verkehrsnetz hätte nicht nur erhebliche Folgen für den örtlichen
und regionalen Verkehr und damit auch für die Wirtschaft, sondern
auch für die Verkehrsbelastung der innerstädtischen Straßen in
Leverkusen und Köln. Das Gericht bestätigt zudem, dass wir die
Sorgen und Ängste der Menschen in der Region ernst nehmen. Die im
Planfeststellungsbeschluss getroffenen Vorkehrungen für den Eingriff
in die Altablagerung Dhünnaue gewährleisten einen höchst möglichen
Schutz der direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürger."

Elfriede Sauerwein-Braksiek, Direktorin des Landesbetriebes
Straßenbau Nordrhein-Westfalen
: "Das Urteil ist für mich eine
Bestätigung der guten vorbereitenden Arbeit unserer Planer. Ich freue
mich, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben und schnell mit den
Arbeiten beginnen können."

Wie geht´s jetzt weiter?

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, der für den Neubau der
Rheinbrücke zuständig ist, hat in den letzten Monaten bereits
vorbereitende Maßnahmen wie Leitungsverlegungen ausführen lassen,
damit der avisierte Zeitplan (siehe unten) eingehalten werden kann.
Das Ziel: Ende 2020 ist der erste Teil der neuen Rheinquerung fertig
und kann bereits den Verkehr inklusive aller Fahrzeuge, die schwerer
als 3,5 Tonnen sind und damit wieder LKW, aufnehmen.

  • Auftragserteilung für die Baulose noch in diesem
  • Jahr[/*]

  • Ab November 2017 Erdarbeiten linksrheinisch[/*]
  • Ab
  • November 2017 Bau eines Regenrückhaltebeckens unter der Fahrbahn der
    A59 im Autobahnkreuz Leverkusen-West[/*]

  • Ab Frühjahr 2018
  • umfangreiche Arbeiten für den Umbau des Autobahnkreuzes
    Leverkusen-West.[/*]

  • Zeitgleich Baubeginn der eigentlichen
  • Rheinquerung und Beginn mit dem Umbau der Anschlussstelle
    Köln-Niehl.[/*]

  • Ende 2020 Fertigstellung und Verkehrsfreigabe der
  • ersten Hälfte der neuen Rheinbrücke. Die Umbauarbeiten in Niehl und
    dem Autobahnkreuz Leverkusen-West sind abgeschlossen.[/*]

  • Im
  • Anschluss Abbruch der heutigen Rheinbrücke und Bau der zweiten neuen
    Rheinbrücke[/*]

  • Bis Ende 2023 Fertigstellung der zweiten neuen
  • Rheinbrücke.[/*]

 

Das komplette Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt es
hier:

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=68

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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