Busbahnhof
Umbau Busbahnhof

Zu beplanender Erschließungsbereich zum neuen Busbahnhof und dem geplanten Einzelhandelsprojekt Schulgasse. | Foto: Deitenbach
  • Zu beplanender Erschließungsbereich zum neuen Busbahnhof und dem geplanten Einzelhandelsprojekt Schulgasse.
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Eitorf - Mit einer Grundsatzentscheidung über den barrierefreien Umbau des
Zentralen Busbahnhofs (ZOB) am Bahnhofsvorplatz tun sich Politik und
Verwaltung sehr schwer.

Nach Beratung im Ausschuss für Bauen und Verkehr (ABV) im Juli wurde
die Entscheidung ohne Beschlussempfehlung in die nächste Ratssitzung
verschoben. Der verwies das Thema jedoch zurück in den ABV. Dort
stand es zwar in der jüngsten Sitzung weder auf der Tagesordnung,
noch gab es neue schriftliche Unterlagen, mit dem mündlichen Verweis
auf neue Überlegungen wurde es jedoch in die Tagesordnung aufgenommen
und auch diskutiert, eine Entscheidung in der Sache nun aber sogar
langfristig aufgeschoben.

Ursprünglich hatten die Fachplaner vom Ingenieurbüro Stelter mehrere
Varianten vorgeschlagen, darunter eine Kreisverkehrslösung, die
zunächst seitens der Gemeindeverwaltung auch ausdrücklich
favorisiert worden war.

Aus Sicht des Entwicklers des Schulgassenareals, der ITG aus
Düsseldorf, kam für die Ausfahrt des geplanten Einzelhandelsobjekts
sogar nur eine Anbindung über einen Kreisverkehr in Frage, bei den
Einmündungslösungen sah der Investor die ungehinderte Ausfahrt
künftiger Kunden deutlich beeinträchtigt.

Doch bereits die Sitzungsvorlage im Juli enthielt den Hinweis, dass
ein Kreisverkehr in der Planung nicht weiter verfolgt worden sei, weil
die beteiligten Behörden, von der Kreispolizeibehörde über
Straßenverkehrsamt bis zum Landesbetrieb Straßen NRW diese
Alternative in Vorgesprächen als verkehrstechnisch nicht vertretbar
gewertet hätten.

Als wesentliche Gründe dafür galten, dass aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten der Kreismittelpunkt nicht im Schnittpunkt der
Fahrbahnachsen liegen könne und somit die Befahrung von West nach Ost
fast geradlinig erfolge während in der Gegenrichtung ein erheblicher
Verschwenk erforderlich sei. In der Zufahrt zum ZOB könnten keine
Fahrbahnteiler vorgesehen werden, eine richtlinienkonforme
Beschilderung sei sehr schwierig und eine Verschlechterung der
Gesamtsituation für Kraftfahrer wie Fußgänger zu erwarten.

Die Einwände der Behörden galten daher als KO-Kriterium und so
befasste sich der Ausschuss im Juli ausschließlich mit den
Einmündungslösungen.

Die vernichtenden Einwände des Investors kamen im Ausschuss erst gar
nicht zur Sprache, doch auch ohne diese fanden die Ausschussmitglieder
ausreichend Knackpunkte um eine Entscheidung zu vertagen.

In der aktuellen Sitzung des ABV kam dann nun die Kehrtwende. Die
seitens der Verwaltung bereits im Vorfeld angeführten Argumente die
für eine Kreisverkehrslösung sprechen, kamen nun doch wieder auf den
Tisch. Hierzu gehört insbesondere eine sich demnach zwangsläufig
ergebende Temporeduzierung, geringeres Konfliktpotential durch
entfallen einer Linksabbiegerspur, mehr und sichererer Verkehrsraum
für Fußgänger, gut erreichbare Taxi- und Kiss & Ride- Stellplätze
sowie eine höhere städtebauliche Qualität.

Ursache für die Kehrtwende sind laut dem Ersten Beigeordneten Karl
Heinz Sterzenbach nicht zuletzt eine Reihe inzwischen geführter
Gespräche.

Eine Änderung in der negativen Behördeneinschätzung konnte
Sterzenbach zwar nicht vermelden, dennoch folgte die Politik
bereitwillig und offensichtlich erleichtert seinen Vorschlägen.

Demnach soll nun doch auch die Kreisverkehrsvariante weiter verfolgt
und auf Antrag der CDU sogar priorisiert werden.

Vor einer endgültigen Entscheidung soll zudem ein Sicherheitsaudit
für beide Varianten beauftragt werden. Das koste zwar Zeit und Geld,
so Sterzenbach, sei aber in Anbetracht der weitreichenden Entscheidung
sinnvoll.

Der Ausschuss folgte einstimmig Sterzenbachs Vorschlägen, die noch
durch Anregungen aus FDP- und SPD-Fraktion ergänzt wurden. Durch das
nun langwierige Prozedere verschiebt sich eine endgültige
Entscheidung um Monate, Sterzenbach erwartet jedoch, dass diese noch
vor der nächsten Sommerpause gefällt werden könne. Ob diese dann
zugunsten des Kreisverkehrs ausfällt und falls ja, dieser dann auch
seitens der Behörden genehmigt wird, bleibt also vorerst offen.

Gravierende Auswirkungen für den Investor, der zunächst nur bis Ende
März 2018 eine Option auf Entwicklung und Grundstückserwerb des
Schulgassenareals hat, sieht Sterzenbach durch die weiter ungeklärte
Verkehrslage auf dem Bahnhofsvorplatz nicht. Er bezweifelt, dass eine
Entscheidung über die Gestaltung des ZOB für dessen weiteres
Vorgehen von entscheidender Bedeutung sei. Zudem würde die ITG in das
weitere Verfahren eng eingebunden.

Ob der ITG bei den vielen Unwägbarkeiten das aktuelle Wohlwollen der
Gemeinde für die Kreisverkehrsanbindung bei völlig offenem
Entscheidungsprozess genügt, konnte bis Redaktionsschluss nicht
geklärt werden, da ITG-Planer Arnd Gatermann für eine Stellungnahme
nicht erreichbar war.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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