Autobahnbrücke Untereschbach
Neubau für 2022 ohne Vollsperrung vorgesehen

Untereschbach - „Eine Sperrung der A4 kommt nicht in Betracht“. Das ist
vielleicht die wichtigste Nachricht aus dem Antwortschreiben von
Straßen.NRW auf eine von mir initiierte Resolution der CDU Overath.

Auch wenn wir zunächst einmal aufatmen können und den schlimmsten
Fall, die ursprünglich ins Gespräch gebrachte Vollsperrung der
Autobahn A4, abwenden konnten, ist Wachsamkeit angesagt. „Die
wichtigste Lebensader des Bergischen Landes dürfen wir weder sperren
noch künstlich einengen. Auch während der Bauphase muss der Verkehr
in jede Richtung über zwei Fahrspuren geführt werden,“
verlangt CDU-Landtagsabgeordneter Rainer Deppe.

„Bei der Planung darf es keine Denkverbote geben.“ So soll
der Landesbetrieb Straßen.NRW den Bau einer Behelfsbrücke in
Betracht ziehen, über die dann der Verkehr zweispurig in eine
Fahrtrichtung – wahrscheinlich Richtung Köln – geführt werden
kann, während er in Richtung Overath über jeweils zwei der
bisherigen Fahrbahnen weiter fließen könnte.

„Ich rege an, dass Stadt Overath und Straßen.NRW mit dem
Bundesverkehrsministerium verhandeln, mit dem Ziel, den ohnehin für
die Jahre nach 2030 im weiteren Bedarf vorgesehenen Ausbau auf jeweils
drei Richtungsfahrbahnen zwischen Moitzfeld und Untereschbach
vorzuziehen. So müsste keine provisorische Brücke gebaut und später
wieder abgebaut, sondern sofort eine dauerhafte Lösung gefunden
werden.“

Aktuell überwiegt jedoch erst einmal die Freude, dass die gemeinsamen
Bemühungen des Rheinisch-Bergischen Kreises, der IHK und nicht
zuletzt von mir und der CDU Overath Erfolg hatten. Mit der klaren
Absage an die Vollsperrung haben wir einen ersten Erfolg für alle
Pendler aus dem Bergischen Land erreicht.

Für die weitere Planung muss es uns gemeinsam jetzt darum gehen, dass
die Betroffenen Bürger, vertreten durch die beiden Kreise, die
Städte Overath, Rösrath und Bergisch Gladbach, und die Wirtschaft,
vertreten durch die IHK und die Kreishandwerkerschaft, von Anfang an
in alle Planungen einbezogen werden.

Technische Erläuterungen

Bei dem vorhandenen Brückenbauwerk handelt es sich um eine
Stahlbetonbrücke aus dem Jahre 1968 , die nach damaligem - heute
überholten - Stand der Technik statisch bemessen und konstruiert
wurde.

Zum einen wurde damals eine andere Belastung in den statischen
Berechnungen angesetzt (DIN 1072), die den heutigen tatsächlichen
Anforderungen (DIN EN 1991) nicht entspricht. Das bedeutet vereinfacht
erläutert, damals wurde z.B. damit gerechnet, dass nur ein LKW auf
einer Fahrspur der Brücke fährt und nicht drei LKW auf drei
Fahrspuren nebeneinander.

Zum anderen wurde nach Normen ausgeführt, die hinsichtlich der
verwendeten Baustoffe (Beton, Stahl) dem damaligen Stand der Technik
(DIN 1045 von 1959 wurde auch noch 1968 angewendet) entsprachen, den
heutigen Anforderungen aufgrund neuer Materialkenntnisse jedoch nicht
mehr genügen.

2003 wurde mit den DIN-Fachberichten neue Normen für die Berechnung
von Brücken eingeführt, inzwischen wurden diese durch den Eurocode
abgelöst. Da mit der neuen Normengeneration das Nachweiskonzept
vollständig verändert wurde, hat der Bund 2011 die sogenannte
„Nachberechnungsrichtlinie“ eingeführt. Diese Richtlinie
ermöglicht es, Brücken, die nach alten Vorschriften konzipiert
wurden, nach den neuen Vorschriften zu überprüfen und Defizite
gegenüber dem aktuellen Stand der Technik zu verifizieren.

Für das Bauwerk „Untereschbach“ wurden bei der Nachrechnung
gemäß dieser Richtlinie erhebliche rechnerische Defizite
festgestellt, die leider nicht durch Verstärkungsmaßnahmen behoben
werden können. Als Kompensationsmaßnahme wurde mit der nun
eingerichteten Verkehrsführung dafür gesorgt, dass die Nutzung des
Bauwerks ohne Überlastung erfolgen kann. Die Tragfähigkeit und
Verkehrssicherheit ist in diesem Zustand voll gegeben.

Wenn ein Bauwerk gemäß Nachrechnungsrichtlinie nur eingeschränkt
genutzt werden darf und nicht verstärkt werden kann, dann wird für
den Ersatzneubau in der Regel eine Frist von fünf Jahren vorgesehen.
Diese Zeitraum soll es ermöglichen, den Ersatzneubau zu planen und
vorzubereiten. Mit dem Ersatzneubau wurde inzwischen die
Regionalniederlassung Rhein-Berg des Landesbetriebes beauftragt.

Im ersten Schritt gilt es jetzt zu analysieren, welche Randbedingungen
vorliegen. Hierzu gehören Lage, Geometrie, angrenzende Bebauung,
Verkehr, Quer- und Längsneigung, Umweltbedingungen, angrenzende
Schutzgebiete u.v.m.. Dieser erste Schritt der Planungsphase hat
gerade begonnen, sodass verbindliche Aussagen zu Bauzeit,
erforderlichen Sperrungen etc. zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich
sind. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Ersatzneubau
unter Ausnutzung der Frist für 2022 angestrebt wird.

Nach Sichtung der ersten Unterlagen zeigt sich, dass das Bauwerk
besondere Herausforderungen aufweist. Voraussichtlich wird ein
Teilabbruch ohne Hilfsmaßnahmen nicht möglich sein. Dennoch ist
allen Beteiligten klar, dass eine Sperrung der A 4 nicht in Betracht
kommt. Eine Lösung könnte gegebenenfalls eine Unterstützung des
Bauwerks sein, mit entsprechenden Einschränkungen für die
unterführte L 136.

Ziel ist es jedoch, die Eingriffe in den Verkehr grundsätzlich so
gering wie möglich zu halten. Inzwischen wurden mehrere hundert
Bauwerke in NRW gemäß der Nachrechnungsrichtlinie überprüft, viele
mit dem Ergebnis, dass ein Ersatzneubau erforderlich ist.

Dies ist für den Landesbetrieb eine große Herausforderung, die
allerdings routiniert und professionell bewältigt wird. Wenn sich
aufgrund der Randbedingungen Probleme ergeben sollten, die starke
verkehrliche Auswirkungen haben, so werden selbstverständlich
frühzeitig alle Beteiligten informiert.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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